[Deutscher Bundestag - 24.06.2014] Parlamentarische Versammlung des Europarates wählt Generalsekretär
Eine Delegation aus Abgeordneten aller im Bundestag vertretenen Fraktionen nimmt unter Leitung von Axel E. Fischer (CDU/CSU) bis zum 27. Juni 2014 an der 3. Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg teil.
Am 24. Juni 2014 wählen die 318 Mitglieder der Versammlung den Generalsekretär des Europarates. Zur Wahl stellen sich der Amtsinhaber Thorbjorn Jagland sowie die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie war von 2002 bis 2009 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung.
Neben der Wahl des Generalsekretärs sind die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine einer der Schwerpunkte der Tagung. Dazu wird die Versammlung am 26. Juni 2014 ab 10.00 Uhr eine Aktualitätsdebatte zum Thema "politische und humanitäre Folgen der Krise in der Ukraine" mit einer Einführung durch den Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muiznieks, führen. Um 12.00 Uhr richtet der ukrainische Präsident Petro Poroschenko das Wort an die Abgeordneten.
Weitere Themen der Tagesordnung behandeln die Situation von Flüchtlingen im Mittelmeer sowie die Integration von Migranten in Europa, die Frage der Gewaltdarstellung in den neuen Medien sowie die Tätigkeit der Entwicklungsbank des Europarates. Dazu wird der Gouverneur der Bank, Rolf Wenzel, zu den Abgeordneten sprechen.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.