[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 04.06.2014] 2-Euro-Gedenkmünze "25 Jahre Deutsche Einheit"
Die Bundesregierung beschloss am 4. Juni 2014, im Januar 2015 eine 2-Euro-Gedenkmünze "25 Jahre Deutsche Einheit" herauszugeben. Die Münze würdigt die Wiedervereinigung Deutschlands, die sich im kommenden Jahr zum 25. Mal jährt. Am 3. Oktober 1990 erfüllte sich der Auftrag des Grundgesetzes an das deutsche Volk, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
Dazu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Der Entwurf der nationalen Seite (Bildseite) stammt von dem Künstler Bernd Wendhut, Bernkastel-Kues. Die im Vordergrund stehenden Menschen verkörpern Aufbruch und Neubeginn; sie befinden sich vor dem Brandenburger Tor, dem Symbol der Deutschen Einheit. Ihre Willensbekundung "Wir sind ein Volk" repräsentiert den Weg zur deutschen Wiedervereinigung.
Die gemeinsame europäische Seite der Münze (Wertseite) und die technischen Parameter entsprechen denen der "normalen" 2-Euro-Umlaufmünze.
Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT" sowie einen stilisierten Bundesadler.
Die vorgesehene Auflagenhöhe für den Umlauf beträgt 30 Mio. Stück.
Die Münze ist gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euro-Raum.
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der von der Bundeskanzlerin festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung seines Hauses mit seinen insgesamt 9 Abteilungen. Zudem verfügt der Minister über einen Leitungsstab, der die Koordination und transparente Außendarstellung seiner Arbeit vornimmt.Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Minister von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen. Die Parlamentarischen Staatssekretäre widmen sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushalts.Zur Leitung des Ministeriums gehören weiter drei beamtete Staatssekretäre, denen die Zentralabteilung (Organisation und Personalien) und acht Fachabteilungen unterstehen. Den drei beamteten Staatssekretären kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.Der Leitungsbereich umfasst die Unterabteilungen "Leitung und Planung" und "Kommunikation", den persönlichen Referenten des Ministers sowie die persönlichen Referenten der Staatssekretäre. Die von Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier, insgesamt 24, von Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, von denen es im Bundesfinanzministerium 146 gibt. Sie werden im Allgemeinen von Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind durchschnittlich acht Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiter und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).