10.04.2014 12:01 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von -

Mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Kurzfassung: (Mynewsdesk) VdK NRW fordert: Gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen! "Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen begrüßt den heute in den Landtag eingebrachten Finanzantrag 'Gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Land und Gemeinden fortführen', mit dem die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine finanzielle Entlastung der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erreichen möchten", sagte der Vorsitzende des Sozialverbands VdK ...
[- - 10.04.2014] (Mynewsdesk) VdK NRW fordert: Gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen! "Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen begrüßt den heute in den Landtag eingebrachten Finanzantrag 'Gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Land und Gemeinden fortführen', mit dem die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine finanzielle Entlastung der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erreichen möchten", sagte der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, Karl-Heinz Fries, heute in Düsseldorf. "Uns stört jedoch, dass in der Debatte um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung immer wieder Finanzierungsfragen im Vordergrund stehen. Wichtiger sind uns spürbare Verbesserungen für die Betroffenen." In Nordrhein-Westfalen erhielten 2012 mehr als 145.000 Menschen mit Behinderung Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Unabhängig von der Verteilung der Kosten muss aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen durch ein eigenständiges Sozialgesetz sichergestellt sein, dass alle behinderungsbedingt notwendigen Leistungen erbracht werden ? ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Außerdem müssen die Bedarfslagen trägerübergreifend ermittelt und festgestellt werden. "Betroffene benötigen Leistungen aus einer Hand. Es kann nicht sein, dass sie von Amt zu Amt verwiesen werden, um für jeden Lebensbereich einen eigenen Antrag zu stellen", so Fries. Insbesondere kritisiert der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen, dass Leistungen aus der Eingliederungshilfe bislang nur Menschen mit Behinderung zustehen, deren Einkommen und Vermögen nicht das Sozialhilfeniveau übersteigen. "Diese Verknüpfung von Behinderung und Bedürftigkeit ist nicht hinnehmbar und verstößt in letzter Konsequenz gegen das Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe", machte der Landesvorsitzende deutlich. "Ausschlaggebend darf ausschließlich der behinderungsbedingte Bedarf des Einzelnen sein. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Reform der Eingliederungshilfe und deren Überführung in ein Bundesleistungsgesetz einzusetzen."
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Sozialverband VdK NRW e.V. sind rund 280.000 Mitglieder organisiert, die in 43 Kreisgeschäftsstellen und acht
Rechtsabteilungen in sozialrechtlichen Fragen beraten und vertreten werden. Der
Sozialverband VdK setzt sich ein für
die Rechte von Rentnern, Menschen mit Behinderungen und chronischen
Krankheiten, Sozialversicherten, Pflegebedürftigen, Kriegs-, Wehrdienst- und
Zivildienstopfern, Hinterbliebenen, Empfängern von Leistungen nach Hartz IV und
Opfern von Unfällen, Gewalt und Umweltschäden. Weitere Informationen im Internet:
http://www.vdk.de/nrw
-, Andrea Temminghoff
Fürstenwall 132, 40217 Düsseldorf, -
Tel.: 02 11 / 3 84 12-43; http://shortpr.com/vayx6s
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