PID: Wissenschaftskommission lässt Schranken fallen

Kurzfassung: PID: Wissenschaftskommission lässt Schranken fallenIn den nächsten Tagen wird im Ständerat die Debatte um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) eröffnet. Die Wissenschaftskommission ...
[Basler Appell gegen Gentechnologie - 07.03.2014] PID: Wissenschaftskommission lässt Schranken fallen

In den nächsten Tagen wird im Ständerat die Debatte um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) eröffnet. Die Wissenschaftskommission der kleinen Kammer (WBK-S) will die bundesrätliche Vorlage erheblich lockern. Der Basler Appell gegen Gentechnologie hingegen warnt eindringlich vor der Ausweitung des Anwendungsbereichs und fordert die ParlamentarierInnen zum Widerstand auf.
Am kommenden Dienstag, 11. März, debattiert der Ständerat über die heikle Vorlage zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FmedG) inklusive Verfassungsbestimmung für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Bei der Frage nach dem zulässigen Anwendungsbereich der PID geht die Wissenschaftskommission des Ständerats viel weiter als der Bundesrat in seiner Vorlage. Dieser schlug nämlich vor, dass nur Paare, die nachweislich eine erbliche Belastung für eine schwere Erbkrankheit mitbringen, ihre Embryonen im Reagenzglas untersuchen lassen dürfen. Der Bundesrat ging dabei von jährlich etwa 100 PID-Fällen aus. Geht es nach der WBK-S, sollen Embryonen nach deutlich mehr Erbkrankheiten gescreent werden dürfen als vorgesehen. Ausserdem will man bei allen IVF-Embryonen nach chromosomalen Anomalien suchen (Aneuploidie-Screening). Weiter soll die Anzahl der mittels IVF hergestellten Embryonen nicht mehr gesetzlich festgelegt sein. Die Kommission will es dem Ermessen des zuständigen Arztes überlassen, wie viele Embryonen entwickelt und getestet werden.
Bei der Präimplantationsdiagnostik handelt es sich nicht um ein therapeutisches, sondern um ein rein selektives Verfahren. Dieses weist eindeutige eugenische Tendenzen auf. Dieses Verfahren soll nun nicht länger nur unter sehr restriktiven Bedingungen erlaubt, sondern laut WBK-S jährlich auf rund 6'000 IVF-Fälle ausgeweitet werden dürfen. Denn durch die gezielte Auswahl von Embryonen mit normaler Chromosomenzahl erhofft man sich eine Verbesserung der Geburtenraten bei der künstlichen Befruchtung. Dies, obwohl Studien das Gegenteil belegen: Sie zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Kind zur Welt zu bringen, durch ein Aneuploidie-Screening eher sinkt. Sogar die European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) rät vom Screening ab. Was, wenn nicht finanzielle Gründe stehen also hinter der angeblichen Liberalisierung?
Eine solch eklatante Ausweitung der Indikationen für die PID-Anwendung ist vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen. Der Basler Appell gegen Gentechnologie fordert die Mitglieder des Ständerats dazu auf, die Kommissionsvorschläge zur Ausweitung des Anwendungsbereichs kritisch zu hinterfragen und diesbezüglich der Kommissionsminderheit zu folgen. Der Embryonenschutz darf nicht unter dem Deckmantel der Fertilitätssteigerung weiter aufgeweicht werden. Auch die geplante Abschaffung einer numerischen Obergrenze bei der Entwicklung von Embryonen muss verhindert werden. Denn wo (zu) viele Embryonen hergestellt werden, werden diese ohne jede Bedenken auch als Rohstoff für Forschungszwecke verfügbar. Es ist höchste Zeit, die gesellschaftlichen Auswirkungen der geplanten Ausweitung der fortpflanzungsmedizinischen Möglichkeiten zu thematisieren. Gleichzeitig darf der Druck auf werdende Eltern, alles technisch Machbare zu unternehmen, um ihre Kinder genetisch zu optimieren, nicht noch weiter erhöht werden.

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