Energieeinsparverordnung 2014 bringt zahlreiche Neuerungen

Immobilienprofi Schakib Hariri zu den wichtigsten Änderungen
Kurzfassung: Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Mai 2014 in Kraft - und aus ihr ergeben sich verschiedene neue Vorgaben für Bestands- und Neubauten. Schakib Hariri von Falc Immobilien in Heppenheim berät Wohneigentümer und Vermieter fachkundig bei der Umsetzung der neuen Regelungen.
[Falc Immobilien - 07.03.2014] Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Mai 2014 in Kraft - und aus ihr ergeben sich verschiedene neue Vorgaben für Bestands- und Neubauten. Schakib Hariri von Falc Immobilien in Heppenheim berät Wohneigentümer und Vermieter fachkundig bei der Umsetzung der neuen Regelungen.

"Die Novellierung der EnEV betrifft vor allem neue Gebäude", so Schakib Hariri. "Trotzdem gibt es auch für Bestandsbauten und im Hinblick auf den Energieausweis wichtige Neuerungen." Ab dem Jahr 2016 müssen Neubauten einen um mindestens 25 Prozent sparsameren Jahresprimärenergieverbrauch gegenüber den zuvor geltenden Standards der EnEV 2009 haben. "Doch auch Eigentümer von Bestandsobjekten sollten die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern und sich mit einer möglichen energetischen Sanierung auseinandersetzen", rät der erfahrene Immobilienexperte. Unterstützung erhalten Besitzer zum Beispiel von einem geprüften Energieberater, der einen Sanierungsplan erstellen kann.

"Langfristig lohnt sich eine energetische Sanierung nicht nur aus Umweltaspekten, sondern auch unter finanziellen Gesichtspunkten und hinsichtlich der Wertsteigerung eines Hauses", weiß Schakib Hariri. Auch für Vermieter zahlen sich Energiesparmaßnahmen aus, da viele Mieter inzwischen verstärkt nach energiesparenden Immobilien suchen, so der Fachmann.

Die Neufassung der EnEV rückt auch den Energieausweis mehr in den Mittelpunkt: Reichte es bisher, ihn bei Besichtigungen nur auf Nachfrage vorzuzeigen, muss er nun ungefragt vorgelegt werden, beispielsweise als Aushang. Auch Miet- und Kaufverträgen muss er ab sofort entweder im Original oder in Kopie beigefügt werden, und in kommerziellen Immobilienanzeigen müssen verschiedene Kennwerte für Ausweise, die nach Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellt werden, angegeben werden. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, drohen hohe Bußgelder, so Schakib Hariri.

Der erfahrene Makler berät Vermieter und Besitzer umfassend zu den neuen Bestimmungen, erstellt hochwertige Immobilienannoncen mit den Kennwerten des Energieausweises und führt für Eigentümer, die ihre Immobilie über die Niederlassung von Falc Immobilien in Heppenheim vermitteln lassen, eine kostenlose Analyse des Energiebedarfs durch, erstellt den Energieausweis und berät umfassend zum Thema Energiesparen.

Weitere Informationen zu Makler Heppenheim, Immobilienmakler Heppenheim und Hausverkauf Heppenheim sind unter http://www.falcimmo.de/Immobilien-Heppenheim.htm abrufbar.
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