Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt

Kurzfassung: Mindestlohn in der Fleischindustrie kommtDas Bundeskabinett hat heute, am 26.02.2014, die Aufnahme der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beschlossen.Das B ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 26.02.2014] Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt

Das Bundeskabinett hat heute, am 26.02.2014, die Aufnahme der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beschlossen.
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen. Damit wird die Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar abgeschlossen haben, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
"Gerade in der Fleischbranche herrschte bei Löhnen und Arbeitsbedingungen jahrelang Wildwuchs. Und gerade hier sind nicht nur die körperlichen Belastungen sehr hoch, sondern auch besonders viele Beschäftigte tätig, die aus dem Ausland hierhin entsandt werden. Deshalb war es gut, dass sich die Fleischwirtschaft endlich auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt hat. Die Aussicht auf den allgemeinen Mindestlohn ab kommendem Jahr hat hier für viel Bewegung gesorgt. Wir nehmen die Branche jetzt schnell ins Entsendegesetz auf, damit der Mindestlohn schon in Kürze für jede und jeden in der Fleischwirtschaft gilt. Und mit dem Tarifpaket werden wir dann zügig das Entsendegesetz noch weiter öffnen, die Allgemeinverbindlicherklärung erleichtern und den gesetzlichen Mindestlohn einführen. Es ist Zeit, dass jeder den verdienten Lohn für harte Arbeit erhält."
Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli in Kraft treten. Danach kann das Verfahren zum Erlass der entsprechenden Mindestlohnverordnung beginnen. Der Branchenmindestlohn wird mit dem Inkrafttreten der Verordnung dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.
Der Tarifvertrag in der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" sieht folgende Mindestlohnstufen jeweils für das gesamte Bundesgebiet vor:
ab 1.7.2014: 7,75 Euro
ab 1.12.2014: 8,00 Euro
ab 1.10.2015: 8,60 Euro
ab 1.12.2016: 8,75 Euro
Die Laufzeit des Tarifvertrags ist datiert auf den 31.12.2017.

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