Vorstellung Ergebnisbericht: Glücksspielverhalten und Glücksspiel-sucht in Deutschland 2013

Kurzfassung: Vorstellung Ergebnisbericht: Glücksspielverhalten und Glücksspiel-sucht in Deutschland 2013Teil I: Glücksspiele: Es wird weniger gespieltNeue Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklär ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 20.02.2014] Vorstellung Ergebnisbericht: Glücksspielverhalten und Glücksspiel-sucht in Deutschland 2013

Teil I: Glücksspiele: Es wird weniger gespielt
Neue Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führen seit 2007 gemeinsam die nationale Präventionskampagne "Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht" durch. Das Kooperationsziel ist die Umsetzung der Vorgaben aus den Glücksspielstaatsverträgen, in denen die Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht verbindlich festgelegt sind. Seit 2007 führt die BZgA im Rahmen der Kooperation regelmäßig repräsentative Befragungen zur Glücksspielnutzung der 16- bis 65-Jährigen in Deutschland durch.
Die heute in Berlin vorgestellten Ergebnisse der aktuellen Studie aus dem Jahr 2013 zeigen, dass das in Deutschland beliebte Glücksspiel Lotto "6 aus 49" gegenüber früheren Befragungen deutlich seltener gespielt wird (2011: 31,5 Prozent, 2013: 25,2 Prozent). Auch der Anteil Jugendlicher, die gewerbliche Glücksspiele nutzen, ist von 24,1 Prozent im Jahr 2011 auf 19,2 Prozent im Jahr 2013 gesunken. Entgegen diesem Trend ist beim Spielen an Geldspielautomaten ein stetiger Anstieg von 2,2 Prozent im Jahr 2007 auf 3,7 Prozent im Jahr 2013 zu verzeichnen. Besonders deutlich fällt die Zunahme bei den 18- bis 20-jährigen Männern aus: Von ihnen spielten 5,8 Prozent im Jahr 2007 an Geldspielautomaten und 23,5 Prozent im Jahr 2013.
"Das Glücksspielverhalten in Deutschland bietet weiterhin Anlass zur Sorge", betont Peter Lang, Abteilungsleiter in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Männer, Menschen mit Migrationshintergrund und arbeitslose Personen haben nach wie vor ein erhöhtes Risiko für eine problematische Nutzung von Glücksspielangeboten. Die Hoffnung auf den großen Gewinn kann letztlich dazu führen, dass unkontrolliert gespielt wird und die Risiken unterschätzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin notwendig, die bisherigen Präventionsstrategien fortzusetzen."
Der Anteil der Personen, die ein pathologisches Glücksspielverhalten aufweisen, beträgt in der Befragung der 16- bis 65-jährige Bevölkerung im Jahr 2013 0,82 Prozent. In absoluten Zahlen sind das circa 438.000 Personen. Dies sind mehr als in der Befragung 2011 (0,49 Prozent, circa 265.000 Personen). Der Effekt ist bedingt durch die in der Befragung 2013 erstmals erfolgte Einbeziehung auch mobiltelefonisch erreichbarer Personen. Mit dem erweiterten methodischen Zugang der Studie wird somit eine Bevölkerungsgruppe zusätzlich in den Blick genommen und damit die Notwendigkeit von weiteren geeigneten Präventionsmaßnahmen unterstrichen.
Am stärksten mit glücksspielbezogenen Problemen belastet erweisen sich in der aktuellen Untersuchung 18- bis 20-jährige Männer: Unter diesen beträgt der Anteil mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten 9,2 Prozent.
Die Studie der BZgA zeigt, dass 68 Prozent der Befragten sich über die Gefahren des Glücksspiels gut informiert fühlen. Immer mehr Personen informieren sich gezielt über die Belastungen und Probleme, die durch Glücksspiele entstehen können und wissen auch, wo sie Hilfe und Beratung erhalten können. Die Zustimmung in der Bevölkerung zu den verschiedenen gesetzlichen Regelungen des Glücksspiels (Spielverbot für Jugendliche, Verbot des Glücksspiels im Internet, staatliche Kontrolle des Glücks-spiels) ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Jahr 2011 annähernd gleich hoch geblieben.

BZgA-Informations- und Beratungsangebot
- Auf der BZgA-Kampagnenseite www.spielen-mit-verantwortung.de finden Betroffene und Angehörige ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot mit einem kostenlosen Online-Ausstiegsprogramm, einer Chat-Sprechstunde und einem Selbsttest zum eigenen Glücksspielverhalten.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur telefonischen Beratung unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1 37 27 00
- Informationsmaterialien zum Thema Glücksspiel und Glücksspielsucht können ebenfalls kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, www.bzga.de.
- Die Repräsentativbefragung der BZgA "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2013" steht zum Download unter: http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/gluecksspiel/

Teil II: Bewertung der Ergebnisse durch den DLTB
Eine der wichtigsten Säulen des Spieler- und Jugendschutzes für den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) ist der im Jahr 2007 geschlossene Kooperationsvertrag mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Der Vertrag umfasst neben der BZgA-Hotline, der Website www.spielen-mit-verantwortung.de auch den in zweijährigem Turnus erscheinenden Bericht "Glückspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland". Aus diesem Bericht ergeben sich wichtige Erkenntnisse für die Lotteriegesellschaften, er zeigt aber auch ein Bild des Glücksspielmarktes insgesamt.
"Durch die aktuelle BZgA-Studie sehen sich die deutschen Lottogesellschaften in ihrer am Spieler- und Verbraucherschutz orientierten Angebotspolitik bestätigt. Die Maßnahmen der staatlichen Gesellschaften mit ihren hohen Standards zum Jugendschutz greifen", so Michael Burkert, Federführer des DLTB und Geschäftsführer der Saarland-Sporttoto GmbH, und Barbara Becker, Vorsitzende der AG Suchtprävention im DLTB und Geschäftsführerin von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern. "LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale und die staatliche Sportwette ODDSET sind kaum suchtgefährdend."
Eine wichtige Erkenntnis ist, dass mit 88 % eine überwiegende Mehrheit der Befragten eine staatliche Kontrolle des Glücksspieles befürwortet. Der Glücksspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer und die darin getroffenen Regelungen werden also von einer breiten Mehrheit unterstützt. Die Menschen wissen, dass Glücksspiel kein normales Wirtschaftsgut ist und daher nicht den freien Kräften des Marktes ausgesetzt werden darf.
Der Bericht der BZgA unterstreicht die positiven Wirkungen des Glückspielstaatsvertrages, u. a. durch eine rückläufige Teilnahme am Glücksspiel. Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich dort bewährt, wo er konsequent umgesetzt wird.
Dies ist jedoch nicht überall der Fall. Es zeigt sich erneut, dass die größte Suchtgefahr vom Automatenspiel in den gewerblichen Spielhallen ausgeht. Hier ist wieder eine Zunahme zu verzeichnen, insbesondere bei der jüngeren, männlichen Zielgruppe. Nach den Regelungen über die entsprechenden Spielhallengesetze der Länder ist nun der Erlass der Spielverordnung durch den Bund dringend notwendig, um die Suchtproblematik zu begrenzen und eine durchgängige Glücksspielregelung in Deutschland zu verankern, die dem Verbraucher- und Spielerschutz dient.
Dass Problemspieler neben Spielen an Geldspielautomaten besonders häufig an Sportwetten und Casinospielen im Internet teilnehmen, ist ein wichtiger Hinweis auf die Richtigkeit des Verbotes von Livewetten und Casinospielen im Internet. Zudem zeigt dies, dass es, auch im Sinne der Integrität des Sports und des Verbraucherschutzes, dringend geboten ist, den Sportwettenmarkt zu regulieren. Das hessische Innenministerium wird aufgefordert, das bereits über 18 Monate dauernde Konzessionsverfahren zügig abzuschließen.
Der BZgA-Bericht verweist auch auf die Defizite bei der Bekämpfung illegaler Angebote. Illegale Glücksspielanbieter bieten nach wie vor von Steueroasen wie Malta oder Gibraltar aus über das Internet illegale Wetten unter anderem auf das deutsche LOTTO 6aus49 an. Sie verstoßen damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag, leisten keine Abgaben in Deutschland, führen die Kunden in ungeschützte Spielumgebungen und verleiten sie zum Gesetzesverstoß. Die Politik muss aus Gründen des Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutzes mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen illegales Glücksspiel vorgehen. Geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Angebote im Internet, wie Payment-Blocking oder die Durchsetzung von Werbeverboten, stehen bereit.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Deutschland
Telefon: 0221-8992280
Telefax: 0221-8992201
Mail: poststelle@bzga.de
URL: http://www.bzga.de
Weitere Informationen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen. Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA),
, 51109 Köln , Deutschland
Tel.: 0221-8992280; http://www.bzga.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)

51109 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-8992280
Fax:
0221-8992201
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/98487

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundeszentrale-für-gesundheitliche-aufklärung-bzga-pressefach.html
Die Pressemeldung "Vorstellung Ergebnisbericht: Glücksspielverhalten und Glücksspiel-sucht in Deutschland 2013" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Vorstellung Ergebnisbericht: Glücksspielverhalten und Glücksspiel-sucht in Deutschland 2013" ist Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), vertreten durch .