Prokon: Insolvenzgefahr steigt durch zunehmende Kündigungen - Kapitalmarktrecht

Prokon: Insolvenzgefahr steigt durch zunehmende Kündigungen - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Immer mehr Anleger kehren dem Windkraftanlagen-Finanzierer Prokon den Rücken zu. Inzwischen sollen bereits über 180 Millionen Euro des investierten Kapitals gekündigt worden sein.
Prokon: Insolvenzgefahr steigt durch zunehmende Kündigungen - Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 16.01.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.comführen aus: Seit geraumer Zeit häufen sich die schlechten Nachrichten im Zusammenhang mit dem Unternehmen Prokon. Vor kurzem teilte Prokon in einem Schreiben an die Anleger mit, dass aufgrund der derzeitigen Liquiditätssituation eine Planinsolvenz drohe. Eine mögliche Zahlungsunfähigkeit sei nur zu verhindern, wenn die Anleger keine weiteren Gelder abziehen. Deshalb sollen bereits getätigte Kündigungen rückgängig gemacht und von weiteren Kündigungen abgesehen werden.

Bis Ende Oktober soll auf eine Auszahlung des eingesetzten Geldes und der Zinsen verzichtet werden. Insgesamt sind ca. 75.000 Anleger von den wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens betroffen und sehen ihr in Genussscheinen investiertes Geld, welches sich im Ganzen auf etwa 1,4 Milliarden Euro beläuft, in Gefahr. Nach Information von Prokon sei es erforderlich, dass mindestens 95 Prozent des Genussrechtekapitals erhalten bleibe, um eine Insolvenz abzuwenden. Doch bereits jetzt sollen sich die Kündigungen der Genussrechte durch Anleger auf einen Wert von knapp 190 Millionen Euro belaufen, was rund 13 Prozent des Genussrechtekapitals ausmacht.

Eine mögliche Pleite des Unternehmens rückt den derzeitigen Berichten zufolge immer näher. Für die Investoren bedeutet dies, dass ein reales Verlustrisiko für ihr Kapital besteht. Denn mit ihrem Geld erwarben die Anleger Genussrechte, welche zwar eine hohe Rendite versprechen, aber zugleich auch risikoreich sein. Denn der Inhaber von Genussscheinen hat keine Stimmrechte und kann nicht über die Mittelverwendung mitbestimmen. Hinzu kommt, dass im Falle einer Insolvenz zunächst andere Forderungen bedient werden und somit auch der Verlust des gesamten Kapitals droht.

Anleger stehen der aktuellen Entwicklung aber nicht hilflos gegenüber. Bei der Überprüfung möglicher Ansprüche kann ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt behilflich sein. Mit Blick auf die drohende Insolvenz und etwaige Verjährungsfristen sollten Betroffene nicht zu lange zögern. Mit der Hilfe eines Rechtsanwalts kann die mitunter unübersichtliche Rechtslage analysiert werden. Bei der Prüfung berücksichtigt ein kompetenter Anwalt alle in Frage kommenden Ansprüche und hilft auch bei der Durchsetzung eben jener.

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