Steuerhinterziehung: Gefahr der Entdeckung steigt weiter - Per Selbstanzeige zurück in die Steuerlegalität

Steuerhinterziehung: Gefahr der Entdeckung steigt weiter - Per Selbstanzeige zurück in die Steuerlegalität
Kurzfassung: Durch die sog. Gruppenanfrage können deutsche Steuerfahnder rückwirkend bis zum 1. Februar 2013 in der Schweiz nach Steuersündern suchen.
Steuerhinterziehung: Gefahr der Entdeckung steigt weiter - Per Selbstanzeige zurück in die Steuerlegalität GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 03.09.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen ist im ersten Halbjahr 2014 weiter deutlich gestiegen. Vielen Steuersündern ist der Boden offenbar zu heiß geworden. Auch in der Schweiz. Die Eidgenossen kooperieren zunehmend mit dem deutschen Fiskus. Durch das Steueramtshilfegesetz vom 1. Februar 2013 ist das Risiko für Steuerhinterzieher, dass ihr Schwarzgeld auf einem Konto in der Schweiz entdeckt wird, weiter gestiegen.

Das Steueramtshilfegesetz gibt deutschen Steuerfahndern die Möglichkeit, rückwirkend bis zum 1. Februar 2013 gegen Steuersünder in der Schweiz per Gruppenanfrage zu ermitteln. Dabei wird nicht nach konkreten Namen gefahndet, sondern nach Gruppen, die ein bestimmtes Verhalten aufweisen. Bisher haben die deutschen Behörden dieses Instrument noch gar nicht eigesetzt, berichtet das Handelsblatt am 1. September 2014. Doch was nicht ist, kann noch werden. Für Steuersünder steigt das Risiko der Entdeckung weiter und auch die Schweizer Banken machen offenbar Druck auf ihre deutschen Kunden ihr unversteuertes Geld den zuständigen Behörden zu melden.

Die Selbstanzeige ist die Möglichkeit, in die Steuerlegalität zurückzukehren. Allerdings ist eine Selbstanzeige nicht so einfach, wie vielfach angenommen wird. Damit sie tatsächlich strafbefreiend wirken kann, muss sie verschiedene Bedingungen erfüllen. Vor allem muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Dabei muss auf verschiedene Stolperfallen geachtet werden, die dazu führen können, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend ist. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und dafür Sorge tragen, dass die Selbstanzeige alle relevanten Daten enthält, um strafbefreiend zu wirken.

Da die Regeln für die Selbstanzeige ab dem kommenden Jahr voraussichtlich deutlich verschärft werden, ist es sinnvoll, möglichst noch in diesem Jahr reinen Tisch zu machen. Denn ab 2015 wird es voraussichtlich nicht nur schwieriger, sondern auch wesentlich teurer per Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

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