Prokon-Insolvenz kann weitreichende Folgen für Anleger haben - Kapitalmarktrecht

Prokon-Insolvenz kann weitreichende Folgen für Anleger haben - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Etwa 75.000 Anleger haben ihr Geld in Genussscheine des Windkraftunternehmens Prokon investiert und müssen möglicherweise mit erheblichen Verlusten rechnen.
Prokon-Insolvenz kann weitreichende Folgen für Anleger haben - Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 16.01.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit vielen Jahren lockte Prokon Investoren mit hohen Renditen. Diese bekamen für ihr Kapital Genussrechtsanteile. Mit dem investierten Geld finanzierte das Unternehmen mehrere Projekte auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energie. Doch nun könnte es in naher Zukunft zur Insolvenz von Prokon kommen. Anscheinend haben vermehrte Kündigungen und der damit einhergehende Kapitalentzug eine finanziell angespannte Situation hinterlassen.

Viele Anleger verfolgen die momentane Entwicklung des Unternehmens mit großem Interesse. Denn auch für die Investoren könnte eine Pleite weitreichende Folgen haben. Zunächst haben sie durch ihre Genussrechte teilweise Zinsen von bis zu 8% erhalten, doch nun könnte der Verlust ihrer gesamten Anlage drohen. Zwar versprechen die Genussscheine eine hohe Rendite in Form einer Grundverzinsung plus Überschussbeteiligung, aber gleichzeitig wird auch ein gewisses Risiko eingegangen. Kommt es zu einer Insolvenz werden die Inhaber nicht gemeinsam mit anderen Gläubigern befriedigt, sondern erst nachrangig. Daher muss man im schlimmsten Fall mit hohen Verlusten oder sogar mit dem Totalverlust rechnen.

Dass den Genussrechten ein nicht nur theoretisches Verlustrisiko innewohnt und sie nicht vollständig sicher sind, geht schon aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig (Az.: 6 U 14/11) hervor. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichts (LG) Itzehoe (Az.: 5 O 66/10), in welchem Prokon die Bewerbung der Genussscheine als Anlage mit maximaler Sicherheit untersagt wurde. Mit einer solchen Aussage kläre das Unternehmen nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage auf.

Für die Betroffenen stellt sich nun die Frage, ob sie ihr investiertes Geld noch retten können und wie sie in der derzeitigen Situation handeln sollen. Insbesondere mit Blick auf die möglicherweise noch im Januar drohende Insolvenz sollten Anleger nicht zu lange warten. Bei Fragen bezüglich der Kapitalanlage können sich Investoren an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Ausgehend vom Einzelfall prüft er die rechtliche Situation und kann bestehende Ansprüche geltend machen.

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