15.01.2014 11:10 Uhr in Reisen & Tourismus  von billiger-mietwagen.de
   
				Änderungen für Auto- und Mietwagen-Fahrer 2014
Kurzfassung: (Mynewsdesk) 2014 bringt einige neue Regeln und Änderungen für Autofahrer mit sich, die auch Mietwagen-Fahrer beachten müssen. Neben den Neuerungen im Flensburger Punktesystem wird in Deutschland die Warnwestenpflicht eingeführt. In der Schweiz gelten seit Jahresbeginn eine Pflicht für Tagfahrlicht und die Halterhaftung.
Die Neuerungen am Punktesystem in Flensburg treten ab Mai 2014 in Kraft. Ziel ist eine Vereinfachung des Systems, dazu gibt es künftig statt 7 nur noch 2 ...
				
							
				
				Die Neuerungen am Punktesystem in Flensburg treten ab Mai 2014 in Kraft. Ziel ist eine Vereinfachung des Systems, dazu gibt es künftig statt 7 nur noch 2 ...
[billiger-mietwagen.de - 15.01.2014] (Mynewsdesk) 2014 bringt einige neue Regeln und Änderungen für Autofahrer mit sich, die auch Mietwagen-Fahrer beachten müssen. Neben den Neuerungen im Flensburger Punktesystem wird in Deutschland die Warnwestenpflicht eingeführt. In der Schweiz gelten seit Jahresbeginn eine Pflicht für Tagfahrlicht und die Halterhaftung.
Die Neuerungen am Punktesystem in Flensburg treten ab Mai 2014 in Kraft. Ziel ist eine Vereinfachung des Systems, dazu gibt es künftig statt 7 nur noch 2 Straf-Kategorien: Schwere Verstöße wie innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnelles Fahren werden mit einem Punkt geahndet, sehr schwere Verstöße wie Drängeln mit zwei Punkten. Im Punktesystem erfasst werden nur noch für die Verkehrssicherheit relevante Verstöße.
In der Schweiz müssen seit 1. Januar 2014 Auto-, Lkw- und Motorrad-Fahrer auch tagsüber das Abblendlicht einschalten, sofern die Fahrzeuge nicht mit automatischem Tagfahrlicht ausgestattet sind. Außerdem hat die Schweizer Regierung die Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt. Diese besagt, dass bei einem Verstoß in der Schweiz grundsätzlich der Halter des Automobils haftet, sofern nicht die Person ermittelt werden kann, die am Steuer gesessen hat. Mietwagenkunden sollten dabei beachten, dass der Vermieter den Fahrer über die Mietverträge ermitteln und diesem entsprechend Strafzettel und Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen kann. Wer also auf einer Mietwagen-Reise in der Schweiz einen Strafzettel für Falschparken oder überhöhte Geschwindigkeit bekommt, sollte diesen direkt bei der örtlichen Polizei bezahlen, um die Bearbeitungsgebühr des Vermieters zu sparen.
Die Pflicht für Autofahrer, eine Warnweste im Wagen mitzuführen und diese bei Panne oder Unfall außerhalb des Autos zu tragen, wird in Deutschland ab dem 1. Juli 2014 eingeführt. Mietwagenkunden sollten daher bei der Fahrzeug-Übernahme prüfen, ob eine entsprechende Signalweste im Wagen liegt.
Auch 2014 wird es in bestimmten Reiseländern zeitweise zu Mietwagen-Knappheit kommen. Wer zum Beispiel im Sommer einen Mietwagen für Brasilien benötigt, sollte diesen so früh wie möglich buchen. Bereits jetzt deuten sich dort Angebotsengpässe für Juni und Juli aufgrund der Fußball-WM an. Die erhöhte Nachfrage trifft auf ein geringes Mietwagen-Angebot, da Brasilien noch nicht so weit durch Autovermieter erschlossen ist wie andere Reiseziele.
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				Die Neuerungen am Punktesystem in Flensburg treten ab Mai 2014 in Kraft. Ziel ist eine Vereinfachung des Systems, dazu gibt es künftig statt 7 nur noch 2 Straf-Kategorien: Schwere Verstöße wie innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnelles Fahren werden mit einem Punkt geahndet, sehr schwere Verstöße wie Drängeln mit zwei Punkten. Im Punktesystem erfasst werden nur noch für die Verkehrssicherheit relevante Verstöße.
In der Schweiz müssen seit 1. Januar 2014 Auto-, Lkw- und Motorrad-Fahrer auch tagsüber das Abblendlicht einschalten, sofern die Fahrzeuge nicht mit automatischem Tagfahrlicht ausgestattet sind. Außerdem hat die Schweizer Regierung die Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt. Diese besagt, dass bei einem Verstoß in der Schweiz grundsätzlich der Halter des Automobils haftet, sofern nicht die Person ermittelt werden kann, die am Steuer gesessen hat. Mietwagenkunden sollten dabei beachten, dass der Vermieter den Fahrer über die Mietverträge ermitteln und diesem entsprechend Strafzettel und Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen kann. Wer also auf einer Mietwagen-Reise in der Schweiz einen Strafzettel für Falschparken oder überhöhte Geschwindigkeit bekommt, sollte diesen direkt bei der örtlichen Polizei bezahlen, um die Bearbeitungsgebühr des Vermieters zu sparen.
Die Pflicht für Autofahrer, eine Warnweste im Wagen mitzuführen und diese bei Panne oder Unfall außerhalb des Autos zu tragen, wird in Deutschland ab dem 1. Juli 2014 eingeführt. Mietwagenkunden sollten daher bei der Fahrzeug-Übernahme prüfen, ob eine entsprechende Signalweste im Wagen liegt.
Auch 2014 wird es in bestimmten Reiseländern zeitweise zu Mietwagen-Knappheit kommen. Wer zum Beispiel im Sommer einen Mietwagen für Brasilien benötigt, sollte diesen so früh wie möglich buchen. Bereits jetzt deuten sich dort Angebotsengpässe für Juni und Juli aufgrund der Fußball-WM an. Die erhöhte Nachfrage trifft auf ein geringes Mietwagen-Angebot, da Brasilien noch nicht so weit durch Autovermieter erschlossen ist wie andere Reiseziele.
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