MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven" von Schifffahrtskrise betroffen - Kapitalmarktrecht

MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven" von Schifffahrtskrise betroffen - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Anlegern des Schifffonds MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven" können im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Berater ihr investiertes Kapital zurückerlangen.
MS GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.12.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise zeigt seine Auswirkungen jetzt auch bei den beiden Schiffen MS "Frisia Alster" und MS "Cuxhaven". Nun zieht sich die Krise in der Schifffahrtsbranche über Monate hinweg. Dies verursacht logischerweise Konsequenzen bei den Fondsgesellschaften der Schifffonds. Die Pooleinnahmen der MS "Frisia Alster" reichen offenbar nicht zur Begleichung der Hypothekendarlehenszinsen aus. Für betroffenen Anleger ist nun wichtig zu wissen, ob möglicherweise noch Rettung für das investierte Kapital besteht.

Rettung könnte gegebenenfalls durch die Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die Berater bestehen. Dahingehende Ansprüche können durch eine fehlerhaft erfolgte Anlageberatung oder falsche Prospekte begründet sein. Im Rahmen der Zeichnung eines Schifffonds ist eine Beratung dann fehlerhaft, wenn die Anleger bei Zeichnung des Fonds nicht über mögliche Risiken informiert wurden und eben dieser Informationsmangel zur Zeichnung der Anlage führte. In der Vergangenheit war es anscheinend oftmals zu Beratungsfehlern bei dem Vertreib von Schifffonds gekommen.

Ein wichtiger Punkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen könnte die genutzte Anlagesumme für den Erwerb der Schiffe sein. Offenbar betrug der Anteil des Anlegerkapitals am Kauf und Bau der Schiffe nur einen kleinen Teil. Der Rest wurde über Kredite finanziert. Der Anteil der Fremdfinanzierung sorgt für eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit der Schiffe.
Ein weiteres Problem stellt die Verwendung von investierten Geldern für Vertriebskosten dar. Es heißt, dass 17% der angelegten Summe an die Vertriebsgesellschaften gezahlt wurde. Die unzureichende Unterrichtung der Anleger seitens der Berater, insbesondere über die großen wirtschaftlichen Risiken kann zu einem Schadensersatzanspruch führen.

Anlegern des Schifffonds ist anzuraten, sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Vor dem Hintergrund möglicher Fehler kann ein Rechtsanwalt dabei helfen etwaige Schadensersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen, so dass das angelegte Geld eventuell noch gesichert werden kann.

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