05.12.2013 09:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
   
				MS Julietta aus dem HCI Renditefonds I ist offenbar insolvent - Kapitalmarktrecht
MS Julietta aus dem HCI Renditefonds I ist offenbar insolvent - KapitalmarktrechtKurzfassung: Der Mehrzweckfrachter MS Julietta aus dem HCI Renditefonds I ist offenbar unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt worden (Az.: 7 IN 40/13), meldet das "fondstelegramm".
				
							
				
				[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.12.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach einem Bericht von "Fonds professionell" droht damit bereits die 300. Pleite eines Fondsschiffs seit Ausbruch der Schifffahrtkrise im Jahr 2008. Anleger sollen demnach durch Insolvenzen und Notverkäufe Schäden in Milliardenhöhe erlitten haben, heißt es weiter.
Für die Anleger des HCI Renditefonds I wäre es nicht die erste Insolvenz, die sie erleben müssten. Denn auch für das MS Auguste Schulte aus dem Fonds musste bereits Insolvenz angemeldet werden. Nach der drohenden Insolvenz der MS Julietta sind erneut hohe Verluste zu befürchten.
Allerdings können sich die Anleger gegen diese düsteren finanziellen Aussichten wehren. Möglicherweise können sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Um dies rechtlich zu überprüfen, sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der auch ggfs. die notwendigen Schritte einleiten kann.
Eine fehlerhafte Anlageberatung kann beispielsweise den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Schiffsfonds sollen häufig als renditestarke Kaitalanlagen ohne großes Risiko beworben worden sein. Tatsächlich haben die Anleger mit ihren Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen erworben. Solche sind naturgemäß auch großen Risiken ausgesetzt, die bis zum Totalverlust des Geldes reichen. Von einer sicheren Altersvorsorge kann daher bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds in der Regel nicht die Rede sein.
Darüber hinaus müssen die Anleger nach Rechtsprechung des BGH auch über sogenannte Kick-Back-Zahlungen informiert werden. Dabei handelt es sich um Provisionen, die an die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile fließen. Sie können ein Indiz dafür sein, ob die Bank möglicherweise die eigenen Interessen über die Wünsche des Kunden gestellt hat. Das Verschweigen dieser Kick-Backs kann ebenso wie die mangelhafte Risikoaufklärung den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Da das Emissionshaus HCI Capital den HCI Renditefonds I im Jahr 2003 auflegte, kann jetzt allerdings schon die Verjährung der Schadensersatzansprüche drohen. Geschädigte Anleger sollten daher nicht mehr allzu lange überlegen, ob sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen.
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html
				
				Für die Anleger des HCI Renditefonds I wäre es nicht die erste Insolvenz, die sie erleben müssten. Denn auch für das MS Auguste Schulte aus dem Fonds musste bereits Insolvenz angemeldet werden. Nach der drohenden Insolvenz der MS Julietta sind erneut hohe Verluste zu befürchten.
Allerdings können sich die Anleger gegen diese düsteren finanziellen Aussichten wehren. Möglicherweise können sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Um dies rechtlich zu überprüfen, sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der auch ggfs. die notwendigen Schritte einleiten kann.
Eine fehlerhafte Anlageberatung kann beispielsweise den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Schiffsfonds sollen häufig als renditestarke Kaitalanlagen ohne großes Risiko beworben worden sein. Tatsächlich haben die Anleger mit ihren Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen erworben. Solche sind naturgemäß auch großen Risiken ausgesetzt, die bis zum Totalverlust des Geldes reichen. Von einer sicheren Altersvorsorge kann daher bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds in der Regel nicht die Rede sein.
Darüber hinaus müssen die Anleger nach Rechtsprechung des BGH auch über sogenannte Kick-Back-Zahlungen informiert werden. Dabei handelt es sich um Provisionen, die an die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile fließen. Sie können ein Indiz dafür sein, ob die Bank möglicherweise die eigenen Interessen über die Wünsche des Kunden gestellt hat. Das Verschweigen dieser Kick-Backs kann ebenso wie die mangelhafte Risikoaufklärung den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
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