Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht 2013

Kurzfassung: Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht 2013Das Bundeskabinett hat heute den Rentenversicherungsbericht 2013 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt. Er beschreibt ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 20.11.2013] Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht 2013

Das Bundeskabinett hat heute den Rentenversicherungsbericht 2013 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt. Er beschreibt auf Grundlage von Modellrechnungen und auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtslage insbesondere die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren.
Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2013 im Überblick:
Die weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung spiegelt sich auch in der Entwicklung der Rentenfinanzen wider. Nach den Modellrechnungen der Bundesregierung wird für Ende 2013 eine Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung von 31,0 Milliarden Euro geschätzt.
Auf Basis der derzeit geltenden Rechtslage würde das Sicherungsniveau vor Steuern den Modellrechnungen zufolge von 48,7 Prozent im Jahr 2013 auf 47,5 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 45,4 Prozent im Jahr 2027 absinken. Nach den gesetzlichen Vorschriften darf der Beitragssatz im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum des jeweils aktuellen Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2020 nicht höher als 20 Prozent und danach nicht höher als 22 Prozent sein. Das Sicherungsniveau vor Steuern muss im selben Zeitraum bis zum Jahr 2020 mindestens 46 Prozent und danach mindestens 43 Prozent betragen.
Beitragssatzobergrenzen und Mindestsicherungsniveau gewährleisten, dass die älteren Generationen auf eine angemessene Absicherung im Alter vertrauen können, ohne dass die jüngeren Generationen überfordert werden. Die Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts zeigen, dass die Beitragssatzobergrenzen und das Mindestsicherungsniveau eingehalten werden.

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