Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize unter vorläufiger Zwangsverwaltung - Kapitalmarktrecht

Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize unter vorläufiger Zwangsverwaltung - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Der Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize wurde vom Amtsgericht Bremen offenbar unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az.: 519 IN 22/13). Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihres Kapitals.
Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize unter vorläufiger Zwangsverwaltung - Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.09.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das "fondstelegramm" berichtet am 19. September, dass über den Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize die vorläufige Zwangsverwaltung verhängt wurde. Das Containerschiff MS OS Rize wurde 1999 gebaut und 2004 in den Schiffsfonds Ownership I des Hamburger Emissionshauses Ownership eingebracht. Der Fonds investierte außerdem in die Schiffe MS CEC Culembourg, MS Lilia und MS Chemical Supplier.

Anleger des Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize müssen im Falle einer Insolvenz befürchten, ihr gesamtes investiertes Kapital zu verlieren. Denn mit den Anteilen an dem Schiffsfonds haben sie unternehmerische Beteiligungen erworben und müssen somit auch das gesamte Risiko mittragen.

Doch genau in diesem Risiko kann nun auch die Chance für die geschädigten Anlieger liegen. Denn im Anlagegespräch hätten sie über alle Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen.
Schiffsfonds wurden allerdings in vielen Fällen als sehr sichere Kapitalanlage beworben, die auch zur Altersvorsorge geeignet seien. Davon kann in der Realität aber offenbar keine Rede sein. Daher sieht eine anleger- und objektgerechte Beratung auch vor, dass die Anleger eben über alle Risiken im Vermittlungsgespräch aufgeklärt werden. Ein schriftlicher Hinweis zu den Risiken reicht in der Regel nicht aus. Daher kann sich aus so einer Falschberatung der Anspruch auf Schadensersatz begründen lassen.

Ebenso verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH, dass die Anleger über die Rückvergütungen, die die Anlageberater für die Vermittlung bekommen, aufgeklärt werden. Denn hier könnte ein Interessenkonflikt der Bank liegen, die möglicherweise die eigenen Interessen über die Wünsche der Anleger stellt. Ist die Aufklärung über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen ausgeblieben, kann auch dies den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.

Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen möchten, sollten sich daher an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Ownership-Emissionshaus-GmbH.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/91456

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize unter vorläufiger Zwangsverwaltung - Kapitalmarktrecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Schiffsfonds Ownership I MS OS Rize unter vorläufiger Zwangsverwaltung - Kapitalmarktrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.