Jeder Tätige eines Gesundheitsberufes bedarf einer Berufshaftpflichtversicherung - auch der Nebenberufler

Je weiter die Tätigkeit in einem Gesundheits- oder Heilberuf im nebenberuflichen Umfang stattfindet, desto seltener liegt ein ausreichender Berufshaftpflichtversicherungsschutz vor.
Kurzfassung: Sobald man als Haupt- oder Nebenberufler sein Gewerbe in einem Gesundheits- oder Heilberuf angemeldet hat, sollte man unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch, wenn man sie auf den ersten Blick (noch) nicht zu brauchen schein
Jeder Tätige eines Gesundheitsberufes bedarf einer Berufshaftpflichtversicherung - auch der Nebenberufler Auch Nebenberufler benötogen eine Berufshaftpflichtversicherung
[Berufshaftpflichtversicherung1 - 23.09.2013] Erstens kommt es anders - und zweitens als man denkt
Diese Geschichten hätte man sich im Traum nicht vorstellen können. Im ersten Fall geht es um einen Masseur, der nebenberuflich tätig ist und seinen Massagestuhl im Wohnzimmer stehen hat. Bei einer Behandlung setzt sich ein Patient auf den Stuhl, welcher bereits defekt war. Als sich der Patient nach hinten lehnen möchte, löst sich eine Sperre und dem Patienten werden vier Finger einer Hand abtrennt. Der Hypnotiseur des zweiten Beispiels betreut seine Patienten, ebenfalls zu Hause. Während er eine Frau hypnotisiert und diese sich in Trance befindet, übernimmt der Hypnotiseur automatisch die Aufsichtspflicht für ihr Kind. Er erlaubt dem Kind jedoch, im Garten spielen zu gehen. Nach der Behandlung findet die Frau ihr Kind regungslos im benachbarten Gartenteich wieder. Das Kind konnte in letzter Minute reanimiert werden, es hat jedoch lebenslange Schäden davongetragen.

Nichts dem Zufall überlassen
Die oben beschriebenen Fälle sind nur zwei reale Beispiele von vielen. Zum Glück waren der Hypnotiseur und Masseur bei der Continentale berufshaftpflichtversichert. Sonst hätten diese Zwischenfälle das finanzielle Aus für den Behandler bedeutet. Gerade im nebenberuflichen Bereich hat die Berufshaftpflichtversicherung eine viel zu niedrige Durchdringungsrate. Viele Nebenberufler sehen einfach nicht die Notwendigkeit, sich zu versichern und schieben dieses Thema vor sich her. Sie würden den Beruf ja schließlich "nur so nebenbei" ausführen. Doch diese Beispiele zeigen, dass ein Schadensfall immer eintreten kann, unabhängig von der Intensität der Berufsausübung. Ab der Gewerbeanmeldung sollte also jeder Tätige eines Heil- oder Gesundheitsberufes eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. In dieser Angelegenheit sollte man sich selbst und den Patienten zuliebe auf Nummer Sicher gehen.

Vorstellung des Unternehmens Continentale Versicherung
Die Continentale Versicherung ist eine Vereinigung von sechs Versicherern und zählt zu den größten Versicherern deutschlandweit. Circa 3.000 Mitarbeiter im Innendienst und über 8.000 Partner im Außendienst beraten und betreuen die rund 5 Millionen Kunden professionell und persönlich. Die Beitragseinnahmen der Continentale betrugen laut dem Stand 2011 circa 2,7 Milliarden Euro. Im Leistungsangebot der Continentale sind sowohl private Krankenzusatz- und Krankenvollversicherungen als auch Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherungen enthalten.

Interview mit dem Versicherungsvertreter Herrn Zellerer

WuP: Eine Frage aus Neugier: haben Sie diese Fälle selbst betreut?

Zellerer: Ja, diese beiden Beispiele sind tatsächlich während meiner Tätigkeit als Versicherungsberater passiert und ich habe die Versicherten persönlich betreut. Natürlich sind dies außergewöhnliche Fälle. Aber ich habe schon viele Tätige eines Heil- oder Gesundheitsberufes betreut, die ohne eine Berufshaftpflichtversicherung jetzt wahrscheinlich insolvent wären.

WuP: Welches Risiko geht man ohne eine Berufshaftpflichtversicherung ein?

Zellerer: Hat man keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, so muss man die geforderte Schadenssumme unbegrenzt selbst übernehmen. Bei Schäden im sechsstelligen Bereich kann dies für einen Nebenberufler oder einen Selbstständigen mit einer kleinen Praxis sehr schnell das Aus bedeuten. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kann einen Heilberufler also vor einer Insolvenz bewahren.

WuP: Wie kommt es, dass die Durchdringungsrate der Berufshaftpflichtversicherung bei nebenberuflich Tätigen so niedrig ist?

Zellerer: Die Nebenberufler in der Gesundheitsbranche sind sich zumeist nicht über die Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung bewusst. Da die Versicherung nur in den wenigsten Bereichen als Pflichtversicherung vorgeschrieben wird, ist sie bei vielen noch nicht im notwendigen Maße bekannt. Hinzu kommt, dass nebenberuflich Tätige das Risiko eines Schadens stark unterschätzen. Vielleicht üben sie den Beruf nur ein paar Stunden pro Woche aus und dies sogar nur bei Bekannten und "Stammpatienten". Dann ist der Behandler sich oft nicht bewusst, dass selbst bei diesen Behandlungen schwerwiegende Schäden entstehen können.

WuP: Wieso sollten gerade nebenberuflich Tätige eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Zellerer: Gerade Nebenberufler und Berufsstarter haben oft noch nicht die Behandlungsroutine, die ein langjährig und Vollzeittherapeut hat. Man behandelt zwar weniger Patienten, das Risiko eines Fehlers ist aber trotzdem oft höher.

WuP: Wie möchte es die Continentale nun schaffen, auch im Bereich der Nebenberufler mehr Präsenz zu zeigen?
Zellerer: Nun, wir arbeiten aktiv mit den Ausbildungsstätten und Schulen zusammen und unterrichten sogar teilweise in den Schulklassen zu diesem Themenkomplex. Das wollen wir ausbauen. Auch über die Berufsverbände und deren regelmäßigen Mitgliederinfos tragen wir "unserer Botschaft" in Praxen. Nicht zu vergessen unser Onlineportal www.berufshaftpflichtversicherung1.de auf dem wir leicht und verständlich zum Thema informieren.


WuP: Welche Leistung können nebenberuflich Tätige von der Continentale erwarten?
Zellerer: Wir bieten einen vollumfänglichen Haftpflichtversicherungsschutz, wie bei den Hauptberuflern auch. Bei einem Jahresbeitrag von 98EUR netto wird hierbei sicher niemand überfordert. Schon für 120EUR netto p.a. ist sogar die ohnehin benötigte Privathaftpflichtversicherung enthalten. Damit ist der Therapeut dann für Schäden bis zu 3 Mio EUR versichert und stets auf der sicheren Seite.

WuP: Vielen Dank für dieses Interview!

Kontakt berufshaftpflichtversicherung1.de

Geschäftsführer Herr Robert Zellerer
Forstenrieder Allee 70
81476 München

Tel: 089 74 11 22 33
Mail: info@berufshaftpflichtversicherung1.com
Web: www.berufshaftpflichtversicherung1.com
Weitere Informationen
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Berufshaftpflichtversicherung1 Die Continentale Versicherung ist ein Zusammenschluss von sechs Versicherern und damit einer der größten Versicherer deutschlandweit. Dank circa 3.000 Mitarbeiter im Innendienst und über 8.000 Partnern im Außendienst können rund 5 Millionen Kunden professionell und persönlich betreut und beraten werden. Die Beitragseinnahmen der Continentale betrugen laut dem Stand 2011 circa 2,7 Milliarden Euro. Das Leistungsspektrum der Continentale beinhaltet sowohl private Krankenzusatz- und Krankenvollversicherungen als auch Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherungen.
Berufshaftpflichtversicherung1, Herr Robert Zellerer
Forstenrieder Allee 70, 81476 München, Deutschland
Tel.: 089 74 11 22 33; http://www.berufshaftpflichtversicherung1.de
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