22.08.2013 15:40 Uhr in Hobby & Unterhaltung von Haus der Technik e.V.

Änderung oder Erweiterung von genehmigungsbedürftigen Anlagen

Kurzfassung: (NL/6520861047) Die Änderung oder Erweiterung einer genehmigungsbedürftigen Anlage wirft eine Vielzahl von Problemen auf, die häufig nicht kurzfristig zu lösen sind. Im Seminar werden Beispiele aus der Rechtssprechung behandelt, welche Genehmigungen notwendig sind, um die Änderung oder Erweiterung durchführen zu können. Durch die Änderungen und Erweiterungen der Anlagen werden neben den Erfordernissen des Immissionsschutzrechts im Regelfall baurechtliche und abfallrechtliche ...
[Haus der Technik e.V. - 22.08.2013] (NL/6520861047) Die Änderung oder Erweiterung einer genehmigungsbedürftigen Anlage wirft eine Vielzahl von Problemen auf, die häufig nicht kurzfristig zu lösen sind. Im Seminar werden Beispiele aus der Rechtssprechung behandelt, welche Genehmigungen notwendig sind, um die Änderung oder Erweiterung durchführen zu können. Durch die Änderungen und Erweiterungen der Anlagen werden neben den Erfordernissen des Immissionsschutzrechts im Regelfall baurechtliche und abfallrechtliche Vorschriften zu beachten sein. Das Zusammenspiel dieser Vorschriften mit dem Immissionsschutzrecht werden wir detailliert aufzeigen und im Dialog an Hand von Fallgestaltungen besprechen.

Das Seminar unter der Leitung von Rechtsanwalt Harald Mengler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herten vom 11. bis zum 12. September in der Zweigstelle Nord des Hauses der Technik richtet sich an Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Umweltbeauftragte, Bauingenieure, Mitarbeiter von Rechtsabteilungen und Planer.

Geboten wird ein praxisnahes Seminar, welches den Teilnehmer Zeit und Übersicht bei der Lösung seiner Probleme gewinnen lässt. Der Teilnehmer wird mit den Vorschriften des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) vertraut gemacht, die für Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfüllt sein müssen. Für Störfallbetrieb wird die neue Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs besprochen, die zur Auslegung der Seveso II Richtlinie (15.09.2011) zu beachten ist. Sie schreibt ein Abstandsgebot vor, das nicht nur in der Bauleitplanung, sondern auch in jedem Genehmigungsverfahren von der zuständigen Behörde zu berücksichtigen ist.

Mehr Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.hdt-essen.de/W-H160-09-005-3

Bitte beachten Sie auch unser Seminar Verwaltungsrecht für Nicht-Juristen - Genehmigungsverfahren und Nebenbestimmungen am 24.09.2013.

Weitere Veranstaltungen des Hauses der Technik in Bremerhaven finden Sie unter www.hdt-nord.de
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Haus der Technik e.V., Herr Kai Brommann
Hollestr. 1, 45127 Essen, -
Tel.: 0201 18 03 251; www.hdt-essen.de
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