06.08.2013 15:48 Uhr in Auto & Motorrad von Auto-Medienportal.Net

Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubt

Kurzfassung: Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubtampnet - 6. August 2013. Wer eine auf Rot geschalteten Ampel clever "umfährt", verstößt nicht unbedingt gegen Recht und Gesetz. Etwa dann nicht, wenn er ...
[Auto-Medienportal.Net - 06.08.2013] Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubt

ampnet - 6. August 2013. Wer eine auf Rot geschalteten Ampel clever "umfährt", verstößt nicht unbedingt gegen Recht und Gesetz. Etwa dann nicht, wenn er auf ein neben der Kreuzung liegendes Tankstellengelände abbiegt und es dahinter wieder so verlässt, dass er sich nicht mehr im Wirkungsbereich der Signalanlage befindet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm festgestellt (Az. 1 RBs 98/13).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte das zuständige Amtsgericht den beim beschriebenen "Ausweichmanöver" erwischten Autofahrer zunächst wegen "vorsätzlicher Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens" zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Wogegen die Generalstaatsanwaltschaft von Hamm allerdings sofort Einspruch einlegte.
Zwar könne das Umfahren einer Lichtzeichenanlage tatsächlich einen Rotlichtverstoß darstellen. Eine rote Ampel bedeutet laut Straßenverkehrsordnung nämlich "Halt vor der Kreuzung oder Einmündung" - im gesamten durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich, wozu außer der Fahrbahn auch die parallel verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege gehören. Wer also die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, macht sich klar eines Rotlichtverstoßes schuldig.
Eine auf Rot geschaltete Ampel verbietet laut Hammer Richterspruch dagegen nicht, vor der Signalanlage abzubiegen und einen nicht durch das Lichtzeichen geschützten Bereich zu befahren - etwa einen Parkplatz oder ein Tankstellengelände. Ebenso wenig ist es untersagt, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich wieder in den geschützten Verkehrsraum einzufahren. "Das Rotlicht gilt dabei selbstverständlich nur für denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es in seiner Fahrtrichtung vor sich findet", erklärt Rechtsanwalt Jörg Matthias Bauer die konkrete Situation.
Der zu Unrecht verurteilte Autofahrer hat lediglich eine Lücke genutzt, sich außerhalb der Reichweite des Haltegebots fortzubewegen. Das normale Auffahren und Verlassen eines Privatgrundstücks kann nicht dadurch zur Ordnungswidrigkeit werden, weil damit das Anhalten vor einer auf Rot geschalteten Ampel vermieden wird. (ampnet/deg)
Kontakt:
Auto-Medienportal.Net
Enzer Strasse 83
31655 Stadthagen
Deutschland
Telefon: +49(0)5721 9383988
Telefax: +49(0)5721 92175
Mail: newsroom@auto-medienportal.net
URL: http://www.auto-medienportal.net/
Weitere Informationen
Auto-Medienportal.Net
Auto-Medienportal.Net Unsere Arbeit wird bestimmt von dem Ziel, Dienstleistung für Redakteure und Autoren zu bieten. Dafür bereiten Fachjournalisten Fotos und Texte für Auto-Medienportal.Net so auf, dass sie deren fachliche Ansprüche erfüllen. Das Material steht allen Medien für die redaktionelle Berichterstattung honorarfrei zur Verfügung(siehe unsere AGB), weil unsere Arbeit von Sponsoren getragen wird.
Auto-Medienportal.Net,
, 31655 Stadthagen, Deutschland
Tel.: +49(0)5721 9383988; http://www.auto-medienportal.net/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
09.07.2014  raftstoff günstiger
09.07.2014  raftstoff günstiger
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Auto-Medienportal.Net

31655 Stadthagen
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
+49(0)5721 9383988
Fax:
+49(0)5721 92175
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/87278

https://www.prmaximus.de/pressefach/auto-medienportal.net-pressefach.html
Die Pressemeldung "Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubt" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubt" ist Auto-Medienportal.Net, vertreten durch .