26.06.2013 14:12 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat

Bundesrat betont Solidarität mit Hochwasser-Geschädigten

Kurzfassung: Bundesrat betont Solidarität mit Hochwasser-Geschädigten Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sondersitzung die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung des Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe ...
[Bundesrat - 26.06.2013] Bundesrat betont Solidarität mit Hochwasser-Geschädigten

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sondersitzung die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung des Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" sowie zum erforderlichen Nachtragshaushaltsgesetz beraten und Stellung genommen.
Er bekräftigt seine Bereitschaft zu gesamtstaatlicher Solidarität bei der Bewältigung der jüngsten Hochwasserkatastrophe. Die Länder machen jedoch zugleich deutlich, dass sie die Änderung relevanter Vorschriften mit dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes anstreben. In einer abgestimmten Strategie seien präventive Investitionen in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm zu ergreifen. Hierzu sei auch eine länderübergreifende Auswertung des aktuellen Hochwassergeschehens dringend erforderlich. Die bestehenden, langfristigen Vorsorge- und Anpassungsstrategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene seien auf dieser Grundlage fortzuschreiben.
Zudem möchte der Bundesrat klargestellt sehen, dass auch die Wiederherstellung zerstörter wasserwirtschaftlicher Anlagen und die in Trägerschaft weiterer öffentlich-rechtlicher Körperschaften liegenden zerstörten Infrastrukturen - zum Beispiel von Wasser- und Bodenverbänden - aus dem Aufbauhilfefonds zu finanzieren sind.
Mit der beschleunigten Beratung der Gesetzentwürfe durch den Bundesrat liegen nun die Voraussetzungen für eine zügige Verabschiedung im Deutschen Bundestag vor - sie ist für den 28. Juni 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich mit den Vorlagen abschließend am 5. Juli 2013 befassen.
Der Aufbauhilfefonds wird durch den Bund mit acht Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch Übernahme von Zinsen und Tilgungen. Dies geschieht von 2014 bis 2019 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern und von 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen der Länder an den Bund.
Der Entwurf zum Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Kreditaufnahme durch den Bund in Höhe von acht Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme steigt damit in diesem Jahr auf 25,1 Milliarden Euro.
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013)

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