08.09.2015 11:50 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Vermittlungsausschuss konstituiert sich
Kurzfassung: Vermittlungsausschuss konstituiert sich Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am Mittwoch, 9. September 2015, um 18 Uhr, im Bundesrat, Saal 1.128, zu seiner ersten Sitzung in der ...
[Bundesrat - 08.09.2015] Vermittlungsausschuss konstituiert sich
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am Mittwoch, 9. September 2015, um 18 Uhr, im Bundesrat, Saal 1.128, zu seiner ersten Sitzung in der 18. Wahlperiode zusammen.
Neben der Konstituierung stehen folgende Punkte auf der Tagesordnung:
- Wahl der beiden Vorsitzenden
- Wahl der Geschäftsführung
- Freigabe der Sitzungsprotokolle aus der 16. Wahlperiode
- Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Die Vorbesprechungen finden für die
A-Seite in Saal 2.088 und
B-Seite in Saal 2.128
jeweils um 17 Uhr statt.
Akkreditierungshinweis
Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Anschluss an die Beratungen für Statements zur Verfügung.
Voraussetzung ist eine Jahresakkreditierung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder die Akkreditierung für die Legislaturperiode des Bundestages. Tagesakkreditierungen des Bundesrates können direkt über das Online-Formular angefordert werden.
Für Rückfragen
Pressestelle des Bundesrates
Telefon: 030 189100-171
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am Mittwoch, 9. September 2015, um 18 Uhr, im Bundesrat, Saal 1.128, zu seiner ersten Sitzung in der 18. Wahlperiode zusammen.
Neben der Konstituierung stehen folgende Punkte auf der Tagesordnung:
- Wahl der beiden Vorsitzenden
- Wahl der Geschäftsführung
- Freigabe der Sitzungsprotokolle aus der 16. Wahlperiode
- Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Die Vorbesprechungen finden für die
A-Seite in Saal 2.088 und
B-Seite in Saal 2.128
jeweils um 17 Uhr statt.
Akkreditierungshinweis
Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Anschluss an die Beratungen für Statements zur Verfügung.
Voraussetzung ist eine Jahresakkreditierung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder die Akkreditierung für die Legislaturperiode des Bundestages. Tagesakkreditierungen des Bundesrates können direkt über das Online-Formular angefordert werden.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein.Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein.So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig.Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten.Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen.Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit.
