Bundesjustizministerin ernennt Richter am Bundesgerichtshof

Kurzfassung: Bundesjustizministerin ernennt Richter am BundesgerichtshofBundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute die Richterin am Bundesgerichtshof Beate Sost-Scheible zur Vorsitzenden R ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 25.06.2013] Bundesjustizministerin ernennt Richter am Bundesgerichtshof

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute die Richterin am Bundesgerichtshof Beate Sost-Scheible zur Vorsitzenden Richterin sowie die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Rolf Raum und Prof. Dr. Thomas Fischer zu Vorsitzenden Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.
Mit der im Beisein des BGH-Präsidenten Prof. Dr. Tolksdorf erfolgten Übergabe der Ernennungsurkunden konnten die teilweise seit längerem freien Vorsitzendenstellen im 1., 2. und 4. Strafsenat wieder besetzt werden. "Ich freue mich sehr, dass die Arbeitsfähigkeit der Strafsenate des Bundesgerichtshofs jetzt wieder voll hergestellt ist und der Bundesgerichtshof damit seinen wichtigen Aufgaben als oberstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der vollen personellen Ausstattung nachkommen kann", äußerte sich die Bundesjustizministerin anlässlich der Urkundenübergabe.
Beate Sost-Scheible wurde 2001 zur Richterin am BGH ernannt. Nach kurzer Zugehörigkeit zum 3. Strafsenat wurde sie dem 4. Strafsenat zugewiesen. Seit Juni 2006 gehört sie dem Präsidialrat an und war zuletzt als Präsidialrichterin tätig. Sie übernimmt nun den Vorsitz im 4. Strafsenat.
Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer wurde im Jahr 2000 zum Richter am BGH ernannt und gehört seitdem dem 2. Strafsenat - seit dem 1. April 2008 auch als stellvertretender Vorsitzender - an. Für diesen ist er seit Oktober 2009 in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Er wird Vorsitzender des 2. Strafsenats.
Dr. Rolf Raum wurde 1999 zum Richter am BGH ernannt und ist seither Mitglied - und seit Anfang 2011 auch stellvertretender Vorsitzender - des in Leipzig angesiedelten 5. Strafsenats, für den er seit 2007 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit 2008 in den Großen Senat für Strafsachen entsandt ist. Er wird künftig die Leitung des 1. Strafsenats übernehmen.

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