07.06.2013 17:02 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD

SPD Juristen: Kinderrechte ins Grundgesetz – Schwarz-Gelb bremst

Kurzfassung: SPD Juristen: Kinderrechte ins Grundgesetz - Schwarz-Gelb bremstDie Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) will Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz aufnehmen. D ...
[SPD - 07.06.2013] SPD Juristen: Kinderrechte ins Grundgesetz - Schwarz-Gelb bremst

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) will Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz aufnehmen. Das hat der ASJ-Bundesvorstand auf seiner Sitzung am heutigen 7. Juni 2013 in Berlin beschlossen. An der Sitzung nahm auch Thomas Oppermann teil, der im Kompetenzteam von Peer Steinbrück für Innen- und Rechtspolitik zuständig ist.
Dazu erklären das für Verfassungsrecht zuständige ASJ-Bundesvorstandsmitglied Dr. A. Thorsten Jobs und der stellvertretende ASJ-Bundesvorsitzende Harald Baumann-Hasske:
"Es ist an der Zeit, durch Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz klarzustellen, dass Kinder Rechtspersönlichkeiten mit eigenen von der Verfassung geschützten Rechten sind. Durch die Einführung einer Staatszielbestimmung soll gewährleistet werden, dass Gesetzgebung und - nach Maßgabe von Gesetz und Recht - auch die Verwaltung und Rechtsprechung Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen tragen.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition bremst beim Thema Kinderrechte. Die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung ist überfällig. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ihre spezifischen Bedürfnisse müssen rechtlich gestärkt werden Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Bundestag Gesetzesentwürfe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eingebracht. Die Bundesregierung hat dagegen in ihrer Stellungnahme zum 14. Kinder- und Jugendbericht eine solche Grundgesetzänderung nicht für erforderlich gehalten."
Der 14. Kinder- und Jugendbericht (Drs. 17/12200) ist zusammen mit einem SPD-Antrag zur Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche (Drs. 17/13473) am 10. Juni 2013 Thema der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin. Im SPD-Antrag vom 23. April 2013 (Drs. 17/13223) wird vorgeschlagen Art. 6 des Grundgesetzes um ein solches Recht zu ergänzen.

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