03.06.2013 11:18 Uhr in Medien & Presse und in Gesundheit & Wellness von Ciper & Coll.

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren:

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Tumorresektion, LG Berlin, Az. 8 O 401/11
Kurzfassung: Der zwischenzeitlich verstorbene Patient litt unter einem Hirnanhangsdrüsenadenom. In der Einrichtung der beklagten Klinik erfolgte die operative Entfernung durch die Nase. Diese Operation misslang, da das Adenom zu groß und fest war. Es kam zu einer Lungenentzündung und einer schweren Meningitis, an deren Folgen der Patient schließlich verstarb.
[Ciper & Coll. - 03.06.2013] Landgericht Berlin - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Tumorresektion, LG Berlin, Az. 8 O 401/11

Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient litt unter einem Hirnanhangsdrüsenadenom. In der Einrichtung der beklagten Klinik erfolgte die operative Entfernung durch die Nase. Diese Operation misslang, da das Adenom zu groß und fest war. Es kam zu einer Lungenentzündung und einer schweren Meningitis, an deren Folgen der Patient schließlich verstarb.

Verfahren:
Die Erben des Patienten wandten sich an die Kanzlei Ciper & Coll., um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Nachdem der Haftpflichtversicherer der Beklagten eine außergerichtliche Regulierung ablehnte, war Klage geboten. Das Gericht hat Beweis erhoben durch Einholung eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens. Im Termin zur mündlichen Verhandlung konnte der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Christian Mahr LLM mit der Beklagtenseite einen angemessenen Abfindungsvergleich schließen, um eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Die Schadenersatzansprüche lagen im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Schmerzensgeldansprüche sowie materielle Ansprüche gehen im Falle des Todes des Geschädigten auf dessen Erben gesetzlich über. Das hat zur Konsequenz, dass die Erben sämtliche Ansprüche, die der verstorbene Erblasser gehabt hat, geltend machen und notfalls gerichtlich durchsetzen können. Zwar spekulieren Versicherer immer wieder darauf, durch den Tod eines Geschädigten weniger Ansprüche regulieren zu müssen, im Vertrauen darauf, dass Erben die Ansprüche nicht weiterverfolgen, oder nicht mit der nötigen Konsequenz, oftmals hat diese Taktik aber keinen Erfolg, so Rechtsanwalt D. Mahr.
Weitere Informationen
Ciper & Coll.
Ciper & Coll. Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Dirk Ciper

Ciper & Coll.
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0211 556207
Fax:
0211 55 31 29
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/81803

https://www.prmaximus.de/pressefach/ciper-und-coll.-pressefach.html
Die Pressemeldung "Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren:" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren:" ist Ciper & Coll., vertreten durch Dirk Ciper.