Internetanbieter verlangen bis zu 70 Euro bei Umzug

Meldefristen bei DSL- und Kabelanbietern von bis zu drei Monaten / Vertragsumschreibung auf Nachmieter bei fünf Anbietern kostenlos möglich
Kurzfassung: (ddp direct) Bei einem Umzug verlangen neun von zehn der von CHECK24.de untersuchten DSL- bzw. Kabelanbieter bis zu 70 Euro von Verbrauchern, die ihren Anschluss in die neue Wohnung mitnehmen möchten.* Der Umzug muss je nach Anbieter bis zu drei Monate im Voraus gemeldet werden. Eine Übertragung des Vertrags auf den Nachmieter ist nur bei fünf Providern möglich.

Umzugspauschale: DSL- und ...
[CHECK24 Vergleichsportal GmbH - 04.04.2013] (ddp direct) Bei einem Umzug verlangen neun von zehn der von CHECK24.de untersuchten DSL- bzw. Kabelanbieter bis zu 70 Euro von Verbrauchern, die ihren Anschluss in die neue Wohnung mitnehmen möchten.* Der Umzug muss je nach Anbieter bis zu drei Monate im Voraus gemeldet werden. Eine Übertragung des Vertrags auf den Nachmieter ist nur bei fünf Providern möglich.

Umzugspauschale: DSL- und Kabelanbieter verlangen bis zu 70 Euro

Neun der zehn untersuchten DSL- und Kabelanbieter verlangen eine einmalige Umzugspauschale. Verbraucher zahlen zwischen 20 Euro (o2) und 69,95 Euro (Telekom). Drei Anbieter (1&1, easybell**, Vodafone) erlassen die Kosten, wenn Kunden einer Vertragsverlängerung von mindestens 24 Monaten zustimmen: Ab dem Datum des Umzugs läuft der Vertrag dann mindestens zwei weitere Jahre. Nur bei Tele Columbus ist der Umzug kostenlos.
Die Kosten für einen eventuell benötigten Techniker übernehmen acht Anbieter. Bei 1&1 (39,90 Euro bis 49,90 Euro, je nach Tarif) und congstar (29,99 Euro) müssen Kunden den Techniker selbst bezahlen.

Meldefristen für Umzug bei Internetanbietern: fünf Tagen bis drei Monate

Je nach Anbieter muss die Umzugsmeldung zwischen fünf Arbeitstagen (Telekom) und drei Monaten (congstar)*** vor dem Umzug eingehen.
Der DSL- oder Kabelanbieter sollte innerhalb der Mindestvertragslaufzeit so früh wie möglich kontaktiert werden. Kann er die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, haben Verbraucher ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht. Von diesem sollten Kunden unbedingt Gebrauch machen, um einer finanziellen Doppelbelastung durch zwei DSL- oder Kabelverträge zu entgehen. Zudem ist eine Rufnummernportierung nur möglich, wenn der alte Vertrag vom neuen Anbieter gekündigt wird.

Übertragung des Internetvertrags auf Nachmieter zum Teil kostenfrei möglich

Bei fünf der untersuchten Anbieter ist die Umschreibung des DSL- oder Kabelvertrags auf den Nachmieter kostenlos möglich. Auch bei congstar ist die Umschreibung kostenlos, der Vertrag kann aber nur auf ein Familienmitglied ersten Grades übertragen werden. Bei 1&1 wird eine einmalige Gebühr von 49 Euro fällig.
Kunden von Kabel Deutschland, Tele Columbus und der Telekom können ihren bestehenden Vertrag nicht auf den Nachmieter übertragen.

*Untersucht wurden die Vertragsbedingungen der Anbieter 1&1, congstar, easybell, Kabel BW, Kabel Deutschland, o2, Tele Columbus, Telekom, Unitymedia und Vodafone. Stand 01.03.2013, alle Angaben ohne Gewähr.
**Umzugspauschale entfällt, wenn Kunde im Rahmen eines Umzugs von einem laufzeitlosen Vertrag in einen Tarif mit Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten wechselt.
***congstar: Je nach Vertrag variiert die Dauer der Meldefrist zwischen zwei Wochen und drei Monaten.

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=== DSL- und Kabelanbieter: Umzug kostet bis zu 70 Euro (Infografik) ===

Bei einem Umzug verlangen neun von zehn der von CHECK24.de untersuchten DSL- bzw. Kabelanbieter bis zu 70 Euro von Verbrauchern, die ihren Anschluss in die neue Wohnung mitnehmen möchten. Der Umzug muss je nach Anbieter bis zu drei Monate im Voraus gemeldet werden. Eine Übertragung des Vertrags auf den Nachmieter ist nur bei fünf Providern möglich.

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