27.03.2013 09:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
   
				MPC Schifffonds "Rio Valiente und Rio Verde" scheinbar in der Krise
MPC Schifffonds "Rio Valiente und Rio Verde" scheinbar in der KriseKurzfassung: Von der auch in diesem Jahr anhaltenden Schifffahrtskrise sollen nunmehr zwei weitere MPC Schifffonds betroffen sein. Dabei handelt es sich wohl um MPC Schifffonds "Rio Valiente und Rio Verde".
				
							
				
				[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 27.03.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com  führen aus: Beide Schifffahrtsgesellschaften sollen von der Insolvenz bedroht sein, heißt es. Bereits im Jahre 2010 soll die Gesellschaft eine Sanierung der beiden Schifffonds gestartet haben. Die kürzlich ergangenen Meldungen deuten nun allerdings darauf hin, dass diese schlussendlich erfolglos blieben.
Die Schifffonds "Rio Valiente und Rio Verde" sollen von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgesetzt worden sein. Hierbei handelt es sich um ein Emissionshaus, welches sich wohl vornehmlich auf Schiffsfonds und Flottenfonds spezialisiert hat. Bei den vertriebenen Schiffsbeteiligungen handelt es sich anscheinend unternehmerische Beteiligungen, die auf ein hohes Ertragspotenzial ausgerichtet sind.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die MPC Schifffonds "Rio Valiente" und "Rio Verde" kann mitunter für die Anleger zu großen Verlusten ihres investierten Kapitals führen. Aufgrund der unternehmerischen Beteiligung könnte darüber hinaus auch die Möglichkeit bestehen, dass auch teilweise erhaltene Ausschüttungen unter Umständen zurückgezahlt werden müssen. Denn die gezahlten Ausschüttungen sollen oftmals nicht aus den Gewinnen stammen, sodass der Insolvenzverwalter bei einer drohenden Insolvenz diese Ausschüttungen möglicherweise zurückzufordern kann.
Betroffene Anleger sollten einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird den Anlageberatungsvertrag umfassend und einzelfallbezogen prüfen und kann außerdem dabei behilflich sein, die den Anlegern zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aufgrund der kurzen Fristen ist aber schnelles Handeln geboten
Eine Vielzahl der Anleger hätte sich möglicherweise nicht auf eine derartige Anlage eingelassen, sofern ihnen die Risiken bekannt gewesen wären. Anleger sollen von ihren Banken oftmals falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein. Ferner sollen Anleger vor der Investition nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und, dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren könnten.
Die Anleger sind durch die auch in diesem Jahr andauernde Krise verunsichert. Aufgrund der Falschberatung durch die Banken könnten die Chancen auf Schadensersatz allerdings nicht schlecht stehen.
http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html
				
				Die Schifffonds "Rio Valiente und Rio Verde" sollen von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgesetzt worden sein. Hierbei handelt es sich um ein Emissionshaus, welches sich wohl vornehmlich auf Schiffsfonds und Flottenfonds spezialisiert hat. Bei den vertriebenen Schiffsbeteiligungen handelt es sich anscheinend unternehmerische Beteiligungen, die auf ein hohes Ertragspotenzial ausgerichtet sind.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die MPC Schifffonds "Rio Valiente" und "Rio Verde" kann mitunter für die Anleger zu großen Verlusten ihres investierten Kapitals führen. Aufgrund der unternehmerischen Beteiligung könnte darüber hinaus auch die Möglichkeit bestehen, dass auch teilweise erhaltene Ausschüttungen unter Umständen zurückgezahlt werden müssen. Denn die gezahlten Ausschüttungen sollen oftmals nicht aus den Gewinnen stammen, sodass der Insolvenzverwalter bei einer drohenden Insolvenz diese Ausschüttungen möglicherweise zurückzufordern kann.
Betroffene Anleger sollten einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird den Anlageberatungsvertrag umfassend und einzelfallbezogen prüfen und kann außerdem dabei behilflich sein, die den Anlegern zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aufgrund der kurzen Fristen ist aber schnelles Handeln geboten
Eine Vielzahl der Anleger hätte sich möglicherweise nicht auf eine derartige Anlage eingelassen, sofern ihnen die Risiken bekannt gewesen wären. Anleger sollen von ihren Banken oftmals falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein. Ferner sollen Anleger vor der Investition nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und, dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren könnten.
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