Modernes Seearbeitsgesetz kann im Sommer in Kraft treten

Kurzfassung: Modernes Seearbeitsgesetz kann im Sommer in Kraft tretenArbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen werden neu geregeltDer Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Seearbeitsgesetz ve ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 22.03.2013] Modernes Seearbeitsgesetz kann im Sommer in Kraft treten

Arbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen werden neu geregelt
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Seearbeitsgesetz verabschiedet. Neu geregelt werden die Inhalte des Heuervertrages (Arbeitsvertrag für Seeleute), regelmäßige Heuerzahlungen, bezahlter jährlicher Mindesturlaub, Arbeits- und Ruhezeiten, Unterkunft, Verpflegung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die medizinische Betreuung an Bord von Handelsschiffen. Profitieren werden 12.500 deutsche Seeleute und weltweit 1,2 Millionen Seeleute. Das voraussichtlich ab dem 1. August 2013 geltende Seearbeitsgesetz und die auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen setzen alle Anforderungen aus dem internationalen Seearbeitsübereinkommen in nationales Recht um.
Wichtig ist, dass die bereits bestehenden regelmäßigen Kontrollen auf deutschen und ausländischen Schiffen nun auch auf die Überwachung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Besatzungsmitglieder ausgeweitet werden. Es werden auch die Schiffe kontrolliert, die das internationale Übereinkommen nicht ratifiziert haben.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:
"Die weltweite Geltung und Überwachung des Seearbeitsübereinkommens wird dafür sorgen, dass der internationale Wettbewerb um Fracht und Passagiere nicht auf Kosten der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute ausgetragen wird. Das neue Seearbeitsgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Jetzt ist entscheidend, dass sich rasch möglichst viele weitere Staaten diesem internationalen Übereinkommen anschließen."
Am 20. August 2013 tritt das Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation in Kraft. Deutschland wird dann bereits über ein Seearbeitsrecht verfügen, das den internationalen Anforderungen entspricht.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: Telefon: (01888) 527-0
Telefax: Telefax: (01888) 527-29 65
Mail: bmail@bma.bund.de
URL: http://www.bmas.de/

Weitere Informationen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bundesminister Walter RiesterParlamentarische Staatssekretäre:Gerd AndresUlrike MascherStaatssekretäre:Dr. Klaus AchenbachRudolf AnzingerBundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Rochusstraße 153123 BonnPostanschrift:Postfach 14 02 8053107 Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: Telefon: (01888) 527-0; http://www.bmas.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
Telefon: (01888) 527-0
Fax:
Telefax: (01888) 527-29 65
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/75867

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-arbeit-und-soziales-bmas-pressefach.html
Die Pressemeldung "Modernes Seearbeitsgesetz kann im Sommer in Kraft treten" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Modernes Seearbeitsgesetz kann im Sommer in Kraft treten" ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), vertreten durch .