Erste Lesung zum Bundesbedarfsplangesetz für den Netzausbau

Kurzfassung: Erste Lesung zum Bundesbedarfsplangesetz für den NetzausbauDBV: Grundeigentümer und Bauern erwarten politische Signale(DBV) Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes für ein Bundesbedarfspl ...
[Deutscher Bauernverband (DBV) - 13.03.2013] Erste Lesung zum Bundesbedarfsplangesetz für den Netzausbau

DBV: Grundeigentümer und Bauern erwarten politische Signale
(DBV) Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes für ein Bundesbedarfsplangesetz in dieser Woche bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Erwartung, dass der Netzausbau im Zuge der Energiewende nur mit einer besseren Berücksichtigung agrarstruktureller Belange, einer wiederkehrenden Nutzungsvergütung beim Leitungstrassenbau und der Verhinderung zusätzlicher Flächeninanspruchnahmen für den Naturschutzausgleich gelingen kann. Diese Voraussetzungen sind entscheidend für die Akzeptanz der unmittelbar vom Netzausbau betroffenen Grundeigentümer sowie Land- und Forstwirte.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind nun aufgerufen, deutlich ihre Bereitschaft zur Nachjustierung der Entschädigungsgrundsätze zu erklären, betont der DBV. Bei den Landwirten und Grundeigentümern vor Ort wachse die Unzufriedenheit mit den nur nach Aufopferungsgrundsätzen bestimmten Dienstbarkeitsentschädigungen. So sollen Eigentümer, die ihre Flächen den heute gewinnorientierten Netzbetreibern dauerhaft zur Verfügung stellen, weiterhin lediglich einmalig in Höhe von 10 bis 20 Prozent des Verkehrswertes entschädigt werden. Erwartet wird vom DBV deshalb die gesetzliche Einführung einer zusätzlichen jährlichen Nutzungsvergütung, zumindest jedoch erneute Entschädigungen nach zu bestimmenden Zeiträumen. Nach einem Expertengutachten würde eine jährliche Nutzungsvergütung - orientiert an den staatlich zugesicherten Eigenkapitalrenditen der Netzbetreiber - für die erforderlichen neuen Stromtrassen einen durchschnittlichen Privathaushalt mit lediglich 28 Cent pro Jahr belasten, teilt der DBV mit.
Insgesamt bedürfen die Förderung der Erneuerbaren Energien, die Veränderungen der Netzbetreiberstruktur und der Ausgleich für die vom Netzausbau unmittelbar in ihrem Eigentum Betroffenen einer ausgewogenen und ausgleichenden Anpassung, stellt der DBV heraus.

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