Freie Inhalte auf den Seiten des Bundesjustizministeriums

Kurzfassung: Freie Inhalte auf den Seiten des BundesjustizministeriumsZur Einführung einer Creative Commons-Lizenz für Texte auf www.bmj.de erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenb ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 05.03.2013] Freie Inhalte auf den Seiten des Bundesjustizministeriums

Zur Einführung einer Creative Commons-Lizenz für Texte auf www.bmj.de erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Offizielle Texte sind keine behördliche Gnade, sondern geschuldeter Dienst an der Öffentlichkeit. Dieser moderne Zeitgeist muss auch in der Bundesverwaltung geatmet werden. Freie Lizenzmodelle erleichtern den Zugang zu Werken und deren Verbreitung. Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein. Deshalb führen wir nun ein Lizenzmodell ein, dass die Verwendung und Weiterverbreitung unserer Texte urheberrechtlich erlaubt. Das Urheberrechtsgesetz selbst sieht bereits Gemeinfreiheit für manche amtliche Textarten vor.
Zum Hintergrund:
Durch die Verwendung einer "freien Lizenz", also einer Standardformulierung für die Einräumung von Nutzungsrechten, kann die Übernahme von Texten erleichtert werden. Im Fall der "Creative Commons" gibt es verschiedene Lizenzmodelle. Der genaue Vertragstext ist unter dem Link neben dem Symbol abrufbar. Hier ist die unveränderte Verwendung erlaubt, sofern das Bundesjustizministerium als Quelle bezeichnet wird. Creative Commons Lizenzen sind ein im Internet verbreiteter Standard für die Einräumung von Nutzerrechten. Er ist auch für Laien verständlich, da die Lizenzen neben dem juristischen Text auch durch ein Symbol und einen vereinfachten Text dargestellt werden.
Hinter dem CC-Modell steht eine Non-Profit-Organisation, die Creative Commons Inc., deren Länderprojekte von dieser finanziell unabhängig arbeiten und entsprechend für Spenden werben. Mehr Informationen über die Organisation finden Sie unter http://de.creativecommons.org.
Die Lizenz gilt ausschließlich für Texte und nur, soweit eine Seite nicht anders gekennzeichnet ist. Sie gilt nur, soweit das entsprechende Symbol auf der Seite zu finden ist. Ausgenommen sind daher Seiten, auf denen diese Kennzeichnung fehlt - etwa die Sonderseite für den Studierendenwettbewerb www.bmj.de/nichtnackig sowie die Seite www.gesetze-im-internet.de von Juris. Die dortigen Gesetzestexte sind allerdings bereits gem. 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Weitere Informationen
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen". Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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