Ein auswärtiger Wohnsitz kann kein Ablehnungsgrund im Aufnahmeverfahren an einer Schule sein

Kurzfassung: Ein auswärtiger Wohnsitz kann kein Ablehnungsgrund im Aufnahmeverfahren an einer Schule seinZum OVG-Urteil Münster vom 21. Februar 2013 erklärt die Sprecherin des Ministeriums für Schule und Weite ...
[Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) - 22.02.2013] Ein auswärtiger Wohnsitz kann kein Ablehnungsgrund im Aufnahmeverfahren an einer Schule sein

Zum OVG-Urteil Münster vom 21. Februar 2013 erklärt die Sprecherin des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen:
"Wir werden das Urteil und die Urteilsbegründung, sobald sie in schriftlicher Form vorliegen, sorgfältig auswerten und in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, welche Schlüsse gezogen werden müssen. Dies betrifft sowohl einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht, als auch mögliche Änderungen von Ausbildungsordnungen und des Schulgesetzes."

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW)
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: (0211) 5867-40
Telefax: (0211) 5867-4555 und -3220
Mail: poststelle@msw.nrw.de
URL: http://www.schulministerium.nrw.de

Weitere Informationen
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW)
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW),
, 40221 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: (0211) 5867-40; http://www.schulministerium.nrw.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW)

40221 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
(0211) 5867-40
Fax:
(0211) 5867-4555 und -3220
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/72572

https://www.prmaximus.de/pressefach/ministerium-für-schule-und-weiterbildung-des-landes-nordrhein-westfalen-msw-nrw-pressefach.html
Die Pressemeldung "Ein auswärtiger Wohnsitz kann kein Ablehnungsgrund im Aufnahmeverfahren an einer Schule sein" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Ein auswärtiger Wohnsitz kann kein Ablehnungsgrund im Aufnahmeverfahren an einer Schule sein" ist Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW), vertreten durch .