GTÜ: Grüne Prüfplaketten ungültig

Kurzfassung: (ddp direct) Autofahrer, die noch eine grüne Prüfplakette für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HA/AU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten so bald wie möglich zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren. Denn seit Jahresbeginn haben die grünen Plaketten mit der Zahl 12 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Für 2013 sind Plaketten mit der Farbe Orange (13), ...
GTÜ: Grüne Prüfplaketten ungültig Grüne HU-Plakette ungültig
[GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH - 16.01.2013] (ddp direct) Autofahrer, die noch eine grüne Prüfplakette für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HA/AU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten so bald wie möglich zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren. Denn seit Jahresbeginn haben die grünen Plaketten mit der Zahl 12 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Für 2013 sind Plaketten mit der Farbe Orange (13), Blau (14) und Gelb (15) gültig. Fahrzeuge mit orangefarbener Prüfplakette sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2013 zugelassen werden, tragen die Farbe Braun (16). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört seit 2012 zur HU und wird von den GTÜ-Prüfingenieuren mit erledigt. Für die HU brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.

Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Stuttgart, den 16. Januar 2013

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=== Grüne HU-Plakette ungültig (Bild) ===

Seit Jahresbeginn haben die grünen Plaketten mit der Zahl 12 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren.

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- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
- Untersuchungen nach BOKraft
- ADR/ GGVS-Prüfungen.

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