NPD-Verbot kann Rechtsextremismus nicht bekämpfen

Kurzfassung: NPD-Verbot kann Rechtsextremismus nicht bekämpfenZu der Eröffnung der Ausstellungstournee des BMJ-Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schna ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 10.01.2013] NPD-Verbot kann Rechtsextremismus nicht bekämpfen

Zu der Eröffnung der Ausstellungstournee des BMJ-Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus muss aus der Mitte der Gesellschaft und auf Dauer geführt werden.
In der Öffentlichkeit wird Rechtsextremismus leider oft nur punktuell wahrgenommen, etwa wenn rechtsextremistische Parteien einen Wahlerfolg verbuchen konnten oder es zu schwerwiegenden Gewaltexzessen kam. Nach einer kurzzeitigen Skandalisierung gerät das Thema schnell wieder in den Hintergrund. Die Demokratie hat aber einen Dauerauftrag für Demokratie und Toleranz.
Die juristischen Hürden für ein Parteienverbot sind nach unserem Grundgesetz hoch. Der Beschluss der Länder für ein erneutes Verbotsverfahren hat die juristischen Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht die NPD verbieten würde, nicht aus dem Weg geräumt. Wenn wir wieder über die juristischen Hürden stolpern, hat die NPD gewonnen. Verbote von Vereinen und von Parteien mögen dazu führen, dass Organisationshüllen wegfallen - die Extremisten selbst hingegen werden sich neue Zusammenschlüsse suchen
Den Rechtsextremismus bekämpft man nicht, wenn man die NPD verbietet. Keine juristische Auseinandersetzung kann politisches Engagement ersetzen.
Gegen rechtsextreme Gewalt und gegen rechtsextremes Denken hilft nur eine demokratische Kraftanstrengung der Zivilgesellschaft. Je mehr Menschen sich den Rechtsextremisten dauerhaft entgegenstellen, desto schneller verschwinden sie in der Bedeutungslosigkeit.
Hintergrund:
Die deutschlandweite Ausstellung des BMJ-Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus beginnt am 10.01.13 am Gymnasium in Starnberg. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird als Initiatorin des Schülerwettbewerbes die Ausstellung in Starnberg eröffnen.
Danach werden die Beiträge an den Schulen am 24.1. in München, am 15.2. in Aachen, am 1.3.13 in Herzogenrath, am 8.3.13 in Sasbach, am 20.3.13 in Baruth, am 5.4.13 in Rathenow, am 19.4.13 in Templin, am 3.5.13 in Neustadt-Glewe, am 17.5.13 in Cloppenburg, am 17.5.13 in Köln für die Dauer von je zwei Wochen zu sehen sein.
Rund 4000 Schülerinnen und Schüler haben mit über 310 spannenden und kreativen Einsendungen am Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus des Bundesministeriums der Justiz teilgenommen. Dieses beeindruckende zivilgesellschaftliche Engagement wird mit der Wanderausstellung des Bundesjustizministeriums auch für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht.
Das Bundesjustizministerium hat aus großartigen Beiträgen eine Ausstellung zusammengestellt, mit der die zehn erstplazierten Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ihren jeweiligen Schulen präsentiert werden.
Mit dieser Ausstellung zeigt das Bundesministerium der Justiz an vielen Orten in ganz Deutschland, mit welchen Ideen sich so viele Jugendliche für eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung und gegen Rechtsextremismus stark machen.

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Bundesministerium der Justiz (BMJ) Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen". Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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