Neue Auflage der OpferFibel

Kurzfassung: Neue Auflage der OpferFibelZur Neuauflage der vom BMJ herausgegebenen Informationsbroschüre "OpferFibel - Rechtswegweiser für Opfer einer Straftat" erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 21.12.2012] Neue Auflage der OpferFibel

Zur Neuauflage der vom BMJ herausgegebenen Informationsbroschüre "OpferFibel - Rechtswegweiser für Opfer einer Straftat" erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Schutz, Achtung ihrer Rechte, Anerkennung und Unterstützung. Wer Betroffener einer Straftat ist, darf mit den Folgen nicht allein gelassen werden. Beistand und Hilfe müssen schnell und ohne bürokratische Hürden zu denen gelangen, die den Schutz am dringendsten benötigen. Das Bundesministerium der Justiz stellt dafür die OpferFibel bereit. Die OpferFibel ist "das" überregionale bundesweite Standardwerk zum Opferschutz im Strafverfahren. Die Neuauflage wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Hier finden sich umfassende und nützliche Informationen zum Strafverfahren und zu den besonderen Rechten der Opfer von Straftaten.
Hintergrund:
Die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Informationsbroschüre "OpferFibel - Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren" ist nun in einer neuen Auflage in Print und Online erhältlich. Das über 80 Seiten umfassende Informationsangebot erläutert in allgemein verständlicher Weise, wie ein Strafverfahren abläuft, welche Stellung Opfer von Straftaten in einem solchen Verfahren einnehmen, wie sie sich in den Prozess einbringen und welchen Schutz sie erhalten können. Betroffene haben so die Möglichkeit, sich über die rechtlichen Grundlagen eines Strafverfahrens, die Rolle der Opfer darin ebenso wie über die Hilfs- und Unterstützungsangebote für Opfer und Zeugen in Deutschland einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Zudem enthält die Broschüre Informationen zu Entschädigungsmöglichkeiten, Musterbeispiele von Schreiben an die zuständigen Stellen zur Wahrnehmung der Opferrechte und einen Adressteil, in dem neben den bundesweiten Hilfstelefonnummern auch Adressen von Opferschutzeinrichtungen vor Ort und Angaben beispielsweise zur Zeugenbetreuung an den Gerichten zu finden sind.
Die OpferFibel fand schon in ihrer bisherigen Auflage gerade bei vielen Opferhilfeeinrichtungen große Beachtung. Auf das Standardwerk zum Opferschutz wird sowohl national als auch international in Informationsangeboten zum Opferschutz regelmäßig hingewiesen. Die neue Auflage berücksichtigt die zahlreichen gesetzlichen Änderungen zum Opferschutz, die in den letzten Jahren erfolgt sind.
Sie ist kostenlos erhältlich und kann auf der Seite www.bmj.de/OpferFibel heruntergeladen oder bestellt werden. Telefonische und schriftliche Bestellungen sind über den Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, Telefon 01805/77 80 90 (0,14 EUR/Min., evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen) möglich."

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
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Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen". Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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