Transparency begrüßt Forderung von Trittin nach Einführung eines Unternehmensstrafrechts

Kurzfassung: Transparency begrüßt Forderung von Trittin nach Einführung eines UnternehmensstrafrechtsBerlin, 19.12.2012 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Vor ...
[Transparency International Deutschland - 19.12.2012] Transparency begrüßt Forderung von Trittin nach Einführung eines Unternehmensstrafrechts

Berlin, 19.12.2012 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Vorstoß von Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Wie Spiegel-Online berichtet, fordert Trittin die Einführung eines Unternehmensstrafrechts als Konsequenz aus den jüngsten Vorwürfen gegen die Deutsche Bank. Er verwies dabei auf bestehende Regelungen in den USA, Frankreich und Spanien.
Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender: "Wenn wir Korruptionsbekämpfung in der Wirtschaft ernst nehmen, brauchen wir Sanktionen, durch die Verantwortliche hinreichend abgeschreckt werden." EU und OECD fordern seit langem die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Auch Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte sich in den letzten Monaten für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts ausgesprochen. Im Übrigen unterliegen deutsche Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, bereits jetzt den dort geltenden Regelungen.
Aus rechtsdogmatischer Sicht wird in Deutschland argumentiert, dass Unternehmen nicht schuldfähig sein könnten. Daher können derzeit Verstöße nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet und mit einer Geldbuße belegt werden. Bundesregierung und Bundestag planen derzeit, den Bußgeldrahmen von derzeit 1 Mio auf 10 Mio Euro anzuheben. Die Regelung befindet sich im Vermittlungsausschuss.

Kontakt:
Dr. Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e. V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0

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