GRÜNE: Land muss Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz ziehen

Kurzfassung: GRÜNE: Land muss Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz ziehenDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN fordert als Konsequenz aus dem Bundesverf ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 12.12.2012] GRÜNE: Land muss Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz ziehen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN fordert als Konsequenz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil das Asylbewerberleistungsgesetz und die bundesweite Residenzpflicht abzuschaffen. Außerdem fordern DIE GRÜNEN das Arbeits- und Ausbildungsverbot für Geduldete und Flüchtlinge aufzuheben und ihnen Zugang zu Integrationskursen zu gewähren. "Dadurch wollen wir gewährleisten, dass Geduldete und Flüchtlinge die Möglichkeit haben, die deutsche Sprache zu erlernen und ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Nur mit weitreichenden Rechten und Freiheiten haben sie eine realistische Chance von öffentlichen Geldern unabhängig leben zu können", so Mürvet Öztürk, integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN. In seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass das menschenwürdige Existenzminimum nicht nur für Deutsche gilt, sondern für alle Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Dazu Öztürk: "Es ist nicht damit getan, dass Asylsuchende jetzt mehr Geld bekommen, weitere Schritte müssen folgen."
"Die Residenzpflicht ist ein in der EU einzigartiges System der Aufenthaltsbeschränkung, das tief in die Rechte der Flüchtlinge eingreift. Diese Regelung führt dazu, dass viele betroffenen Personen eine Teilnahme an kulturellen, politischen und religiösen Veranstaltungen unzulässig eingeschränkt und ihr Zugang zu einer erforderlichen ärztlichen und psychologischen Behandlung wesentlich erschwert wird." Außerdem müsse die Bearbeitung der Asylanträge deutlich schneller erfolgen. "Die vorrangige Prüfung von Asylanträgen aus Serbien und Mazedonien darf nicht dazu führen, dass Asylanträge mit großen Anerkennungschancen, beispielsweise von Flüchtlingen aus Syrien, Iran oder Afghanistan, viel zu lange auf ihre Bearbeitung warten müssen."

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