Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung: Kritik von Sachverständigen: "Landesregierung hebelt Bürgerrechte aus

Kurzfassung: Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung: Kritik von Sachverständigen: "Landesregierung hebelt Bürgerrechte aus"Statements des innenpolitischen Sprechers der Landtagsfrak ...
[Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt - 12.12.2012] Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung: Kritik von Sachverständigen: "Landesregierung hebelt Bürgerrechte aus"

Statements des innenpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel, zur heutigen Anhörung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG):
"Die überwiegende Mehrheit der angehörten Experten erteilte heute dem Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine deutliche Absage. Die vorliegende Fassung unterlaufe eklatant Menschen- und Bürgerrechte. Die Landesregierung muss jetzt entweder nachbessern oder den Entwurf wieder in der Schublade verschwinden lassen."
"Namhafte Experten, wie beispielsweise der Verfassungsrechtler Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld oder Dr. Hartmut Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, kritisieren in ihren schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Er durchbricht in vielen Fällen den Grundsatz, grundrechteinschränkende Maßnahmen transparent und offen zu gestalten. Die Experten empfehlen, auf die Einführung der äußerst umstrittenen, präventiven Telefonüberwachung und der Online-Durchsuchung im Rahmen der Gefahrenabwehr zu verzichten. Diesen Bedenken gegen die vorgelegten Änderungen des Polizeigesetzes schließen sich auch Menschenrechtsorganisationen oder der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein an. Das Robert-Koch-Institut sowie der Lesben- und Schwulenverband Sachsen-Anhalt und die Aids-Hilfe Sachsen-Anhalt kritisieren darüber hinaus die geplante Einführung eines Zwangstestes für HIV-Infizierte. Sie sehen hierin einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und eine Diskriminierung des betroffenen Personenkreises. Mit solchen Vorhaben schürt die Landesregierung irrationale Ängste."
"Bei der Anhörung wurde auch eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen - auch in geschlossenen Einheiten - als unverzichtbar erachtet. Sie ist ein Gebot der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit! Alle angehörten Sachverständigen befürworten einen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf. So erklärt beispielsweise Prof. Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld: ,Dieser bündnisgrüne Gesetzentwurf ist sehr zu begrüßen. Prof. Dr. Hartmut Aden empfiehlt dem Landtag, ,die vorgeschlagene Regelung anzunehmen. Dietmar Glietsch, ehemaliger Polizeipräsident von Berlin, unter dessen Ägide eine Polizeikennzeichnung eingeführt wurde, verwies auf die guten Erfahrungen in der Bundeshauptstadt: ,Es gibt kein überzeugendes Argument gegen eine Kennzeichnungspflicht. Gefahren für Polizisten und Polizistinnen erhöhen sich dadurch nicht. Das Tragen eines Namensschildes sollte eine selbstverständliche Geste der Polizei als Dienstleister sein. Auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose, hält den Gesetzentwurf für eine ,datenschutzrechtlich vertretbare Lösung. Lediglich die Polizeigewerkschaften führen ein Rückzugsgefecht und wehren sich weiterhin gegen Regelungen, die Rechtsstaatlichkeit auch bei Polizeimaßnahmen sichern helfen, ohne Polizisten und Polizistinnen zu gefährden."

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