Versicherungsaufsichtsgesetz: Flickschusterei der Regierungskoalition geht weiter

Kurzfassung: Versicherungsaufsichtsgesetz: Flickschusterei der Regierungskoalition geht weiterZum Vorhaben der Bundesregierung, Auswüchse der beschlossenen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch ein ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 12.12.2012] Versicherungsaufsichtsgesetz: Flickschusterei der Regierungskoalition geht weiter

Zum Vorhaben der Bundesregierung, Auswüchse der beschlossenen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch eine Rechtsverordnung einzudämmen, erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zöllmer:
Vom vergangenen CDU-Parteitag erhielt die schwarz-gelbe Koalition eine schallende Ohrfeige: Die Bundesregierung und die CDU-Bundestagsfraktion wurden aufgefordert, die am 8. November 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven von Lebensversicherungsgesellschaften rückgängig zu machen (Beschluss C 89).
Diese Entscheidung des CDU-Parteitages zeigt die ganze Konfusion, die die Koalitionäre mit ihren jüngsten Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes angerichtet hat. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind, nicht zuletzt infolge unzureichender Aufklärung durch ihre Versicherer, zutiefst verunsichert. Sie sind versucht, vorzeitig und oft voreilig ihre Lebensversicherungsverträge zu kündigen, um höhere Kürzungen der Auszahlungen zu verhindern. Dies wiederum konterkariert das Ziel der Neuregelung, die deutschen Lebensversicherer in der aktuellen Niedrigzinsphase zu stabilisieren.
Nun will die Bundesregierung den entstandenen Vertrauensschaden eilig mit einer Rechtsverordnung eindämmen, die zeitgleich mit den gesetzlichen Neuregelungen am 21. Dezember 2012 in Kraft treten soll. Die Kürzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven soll auf durchschnittlich fünf Prozent der vom Unternehmen auszuzahlenden Versicherungsleistungen gedeckelt werden. Dies bedeutet allerdings, dass im Einzelfall die Abschläge eben doch höher - wenn voraussichtlich auch nicht mehr zweistellig - sein können.
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages traf die heutige Ankündigung der Bundesregierung auf deutliche Skepsis der Abgeordneten. Eine Korrektur gerade beschlossener Rechtsänderungen noch vor Inkrafttreten hätte nach Ansicht der SPD der Gesetzgeber selbst vornehmen sollen. Daher sprach sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür aus, das Versicherungsaufsichtsgesetz in Frühjahr 2013 erneut auf den Prüfstand zu stellen und notwendige Ergänzungen nachzuholen.

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