Menschenrechte: Wachsendes rechtsstaatliches Instrumentarium gegen Despoten

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[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 10.12.2012] Menschenrechte: Wachsendes rechtsstaatliches Instrumentarium gegen Despoten

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Menschenrechte können sich nicht selbst schützen. Dem Recht des Stärkeren muss die Stärke des Rechts entgegengesetzt werden. Wirksamer Schutz gegen Folter, Gewalt, Vertreibung und Unterdrückung kann nur von der Gemeinschaft freier Rechtsstaaten geleistet werden. Daher ist Menschenrechtspolitik heute auch glücklicherweise nicht mehr innere Angelegenheit der Staaten, sondern sie ist zur Weltinnenpolitik geworden und ein nationales Querschnittsthema. Das ist ein beachtlicher Fortschritt, der zu verstärkter Wachsamkeit und zu größerem Engagement verpflichtet.
11 Jahre nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 befinden sich die Menschenrechte nicht mehr in der Defensive. Offene Forderungen nach sogenannten Menschenrechtsrabatten prägen nicht mehr die Debatte. Die Bundesregierung hat die Balance von Freiheit und Sicherheit wiederhergestellt und die Sicherheitsgesetzgebung der Vorgängerregierungen beendet.
Diejenigen, die von der deutschen Politik nachhaltige Impulse für die Verbesserung der Menschenrechtssituation weltweit erwartet hatten, sind nicht enttäuscht worden. Erstmals nehmen Menschenrechte ein eigenes Kapitel im Koalitionsvertrag, auf dessen Grundlage die Bundesregierung arbeitet, ein. Mit den Änderungen im Rom-Statut und unserem Einsatz zur Reform des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wurden zentrale Ziele konkret umgesetzt.
Der Bundestag den vor kurzem den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen des Römischen Statuts einstimmig angenommen. Deutschland ratifiziert damit als einer der ersten Staaten die Änderungen des Römischen Statuts, die auf der Überprüfungskonferenz in Kampala beschlossen wurden. Die Definition des Tatbestandes der Aggression markiert einen Meilenstein im internationalen Kampf gegen die Straflosigkeit.
Die universelle Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes ist eine bahnbrechende Errungenschaft des internationalen Menschenrechtsschutzes. Anknüpfend an das Vermächtnis der Nürnberger und Tokioter Prozesse leitete die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes eine neue Ära im Kampf gegen die Straflosigkeit ein. Die Täter grausamster Völkerrechtsverbrechen können nicht mehr auf ihre Immunität vertrauen, sondern müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass sie sich vor einem zentralen, überparteilichen Gericht für ihr Handeln verantworten müssen. Menschenrechte können schließlich mit Mitteln des Rechtsstaats Zähne zeigen. Das Völkerstrafrecht verfügt über ein ständig wachsendes Instrumentarium gegen Despoten in vermeintlich rechtsfreien Räumen.
Trotz des nationalen Engagements und der Fortschritte in Deutschland dürfen die weltweiten Rückschritte und Probleme nicht unerwähnt bleiben. Der Friedensnobelpreis für die Europäische Union muss uns erinnern und mahnen. Europäische Politiker müssen selbstbewusst außerhalb Europas für die Menschenrechte eintreten. Ich habe bei meinen Reisen nach China und in die Türkei darauf gedrungen, dass Verfahrensrechte beachtet und Haftbedingungen verbessert werden. Die Verteidiger der Menschenrechte brauchen unsere Unterstützung. Ende November konnte ich dem inhaftierten türkischen Menschenrechtler und Anwalt Muharrem Erbey den Ludovic-Trarieux-Preis nur in Abwesenheit verleihen. Ich werde weiter darauf dringen, dass Muharrem Erbey in Freiheit kommt und die Untersuchungshaft Drei Jahre Untersuchungshaft sind rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.

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