29.11.2012 13:55 Uhr in Energie & Umwelt von SPD

Ministerin Aigner lässt private Stromkunden schröpfen

Kurzfassung: Ministerin Aigner lässt private Stromkunden schröpfenZu den Kosten für Stromkunden beim Ausbau der Windenergie erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Groneb ...
[SPD - 29.11.2012] Ministerin Aigner lässt private Stromkunden schröpfen

Zu den Kosten für Stromkunden beim Ausbau der Windenergie erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Groneberg:
Windenergie-Anlagen in der Nord- und Ostsee stehen bereits vor der Küste zur Stromerzeugung bereit, doch ihre Räder stehen still. Sie können ihren Betrieb nicht aufnehmen, da es noch keine Stromleitungen zum Festland gibt.
Schon jetzt gibt es von Seiten der Windanlagen-Betreiber Schadensersatzforderungen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Bei den Verhandlungen mit der Industrie, wer für diese Summe aufkommen muss, ließ sich Verbraucherministerin Ilse Aigner an den Katzentisch verweisen.
Legte sie zunächst noch ihr Veto ein gegen den Gesetzentwurf, konnte sie sich dann gegen die Koalitionsfraktionen nicht durchsetzen. Selbst das minimale Zugeständnis an die Endverbraucher, welches sie aushandeln konnte, wurde mit dem nun beschlossenen Gesetz von ihrer eigenen Koalition vom Tisch gefegt. Sollten die Netzbetreiber bei leichter Fahrlässigkeit zunächst wenigstens mit bis zu 100 Millionen Euro im Jahr für die von ihnen verschuldetet Ertragsausfälle haften, wurde die Haftungssumme nun auf 17,5 Millionen Euro gedeckelt.
Hinzu kommt, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung immer mehr energieintensive Unternehmen von den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze befreit. Dies bedeutet, dass das milliardenschwere Risiko infolge der neuen Haftungsregelung hauptsächlich die privaten Stromkunden sowie die mittelständischen und kleinen Betrieben tragen werden. Auch wir sind dafür, dass Unternehmen, die im internationalen Markt bestehen müssen, von der Netzentgeltumlage befreit werden. Doch die Anzahl der Betriebe, die sich diese Ausnahmeregelung zunutze machen, übersteigt mittlerweile bei weitem das Maß des Erträglichen. Das Recht der Verbraucher auf bezahlbare Energie darf nicht weiter ausgehöhlt werden.

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