Renten- und Alterssicherungsbericht im Kabinett beschlossen

Kurzfassung: Renten- und Alterssicherungsbericht im Kabinett beschlossenRentenversicherung in guter Finanzlage, aber Alterssicherung bleibt Herausforderung Rentenversicherung verfügt Ende 2012 über Rücklagen ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 28.11.2012] Renten- und Alterssicherungsbericht im Kabinett beschlossen

Rentenversicherung in guter Finanzlage, aber Alterssicherung bleibt Herausforderung
Rentenversicherung verfügt Ende 2012 über Rücklagen von über 29 Milliarden Euro Beitragssatz sinkt auf 18,9 Prozent: 6,4 Milliarden Euro Entlastung für Beschäftigte und Arbeitgeber aktuell gute Altersversorgung der Seniorinnen und SeniorenDas Bundeskabinett hat heute (28. November 2012) den Rentenversicherungsbericht 2012 und den Alterssicherungsbericht 2012 beschlossen: Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt. Er wird einmal pro Wahlperiode durch den Alterssicherungsbericht ergänzt; 2012 erscheint dieser zum fünften Mal.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:
"Die Rentenfinanzen sind stabil und zukunftsfest, auch dank der Reformen in der Vergangenheit. Weil weniger Junge mehr und länger laufende Renten finanzieren müssen, sinkt das Rentenniveau auf lange Sicht behutsam ab. Das ist auch richtig, um die junge Generation nicht zu überfordern. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Legitimation des Rentensystems, dass, wer lange in die Rentenkasse einzahlt und privat vorsorgt, die Aussicht auf eine eigene Rente oberhalb der Grundsicherung haben muss. Dafür steht die in der Koalition beschlossene Lebensleistungsrente."
Rentenversicherungsbericht 2012:
Ende 2012 wird die Nachhaltigkeitsrücklage bei 29,4 Milliarden Euro liegen. Dies entspricht 1,69 Monatsausgaben. Ende 2011 betrug die Nachhaltigkeitsrücklage noch 24,1 Milliarden Euro (1,42 Monatsausgaben). Der Zuwachs ergibt sich insbesondere aus der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2012 und den damit verbundenen, deutlich gestiegenen Beitragseinnahmen.
Entsprechend den gesetzlichen Regeln sinkt der Beitragssatz zum 1. Januar 2013 von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das entlastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils 3,2 Milliarden Euro und ist ein wichtiger und merklicher Impuls für Konsum und Wachstum.
Nach den gesetzlichen Vorschriften darf der Beitragssatz im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum des jeweils aktuellen Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2020 nicht höher als 20 Prozent und danach bis 2030 nicht höher als 22 Prozent sein. Das Sicherungsniveau vor Steuern - das ist die Größe, die das Leistungsniveau der Rentenversicherung bezeichnet - darf bis zum Jahr 2020 einen Wert von 46 Prozent und danach bis 2030 einen Wert von 43 Prozent nicht unterschreiten. Diese Beitragssatzobergrenzen und Mindestsicherungsniveaus gewährleisten, dass die älteren Generationen auf eine angemessene Absicherung im Alter vertrauen können, ohne dass die jüngeren Generationen überfordert werden. Nach den Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts werden die Beitragssatzobergrenzen und die Mindestsicherungsniveaus eingehalten.
Alterssicherungsbericht 2012:
Der Alterssicherungsbericht 2012 zeigt: Seniorinnen und Senioren in Deutschland sind heute in der Regel gut versorgt. Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben dabei die größte Bedeutung. Sie werden ergänzt durch Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen und weiteren Einkünften. Im Ergebnis erreichten im Jahr 2011 Ehepaare ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen in Höhe von 2.433 Euro im Monat, alleinstehende Männer 1.560 Euro und alleinstehende Frauen 1.292 Euro.
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch in Zukunft die zentrale Säule der Alterssicherung. Ohne zusätzliche Altersvorsorge drohen wegen des sinkenden Sicherungsniveaus in der Rentenversicherung künftig jedoch potentiell häufiger niedrige Alterseinkommen. Die Berechnungen zum Gesamtversorgungsniveau im Alterssicherungsbericht zeigen deutlich, dass ergänzende Alterssicherung unerlässlich ist. Die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die weitreichenden staatlichen Fördermöglichkeiten können und sollen hierzu genutzt werden.
Mit 15,6 Millionen privaten Riester-Verträgen (Stand Ende Juni 2012) und 19,6 Millionen aktiven Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung (Stand Ende 2011) ist die Zusatzvorsorge in Deutschland insgesamt auf einem guten Weg. Derzeit haben rund 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung. Allerdings zeigt der Alterssicherungsbericht ebenso auf, dass die Dynamik in den letzten Jahren nachgelassen hat und dass insbesondere Menschen mit geringem Einkommen noch zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgen. Rund 42 Prozent der Geringverdiener - das sind knapp 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat - haben weder eine betriebliche Altersversorgung noch einen Riester-Vertrag. Gut zwei Drittel davon sind Frauen (knapp 1,3 Millionen).

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