Thorsten Schäfer-Gümbel und Tarek Al-Wazir: SPD und Grüne sehen Wahltermin im November 2013 als rechtlich geboten

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[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 07.11.2012] Thorsten Schäfer-Gümbel und Tarek Al-Wazir: SPD und Grüne sehen Wahltermin im November 2013 als rechtlich geboten

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen erwarten, dass die Hessische Landesregierung zügig den Wahltermin für die kommende Landtagswahl festlegt und sich für einen Termin im November 2013 entscheidet. "Alle rechtlichen und sachlichen Gründe sprechen für dieses Zeitfenster. In der Koalition angestellte Überlegungen, die Wahl erst im Januar 2014 stattfinden zu lassen, sind rechtlich nicht haltbar", sagte die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Thorsten Schäfer-Gümbel und Tarek Al-Wazir am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky, die für die beiden Fraktionen ein Rechtsgutachten zur Terminfrage erstellt hat.
Die Fraktionsvorsitzenden wiesen darauf hin, dass es geboten sei, den Wahltermin der nächsten Landtagswahl so rechtzeitig festzulegen, dass auf allen Seiten frühzeitig Klarheit bestehe. Der Zeitraum von einem Jahr sei sicherlich angemessen - auch um den Wahlbehörden ausreichende Vorbereitungszeit einzuräumen.
Angesichts der seit Monaten erkennbaren Überlegungen von Teilen der Koalition, die Landtagswahl auf einen Termin im Januar 2014 zu legen, hätten SPD und Grüne Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky gebeten, zu dieser Frage gutachterlich Stellung zu nehmen. "Wir halten - gestützt auf besagtes Gutachten - einen Wahltermin im Januar 2014 für rechtlich unzulässig", sagten Schäfer-Gümbel und Al-Wazir. Ein Wahltermin im Januar 2014 würde zwangsläufig dazu führen, dass die alte Landesregierung über die Legislaturperiode hinaus im Amt bliebe. "Damit würde eine quasi für den Notfall gedachte Ausnahmeregelung aus der Beliebigkeit parteitaktischer Überlegungen in Anspruch genommen. Das ist nicht zulässig." Darüber hinaus sprachen sich Schäfer-Gümbel und Al-Wazir im Lichte des Gutachtens auch gegen eine Zusammenlegung mit der noch nicht terminierten Bundestagswahl aus. "Denn dann hätten wir die Situation, dass ein neuer Landtag zwar gewählt, aber der alte Landtag noch vier Monate bis zum Ablauf der Legislaturperiode am 18. Januar im Amt ist. Es ist keinem Bürger zu vermitteln, warum seine Wahlentscheidung nicht auch zeitnah Auswirkungen hat", so die beiden Fraktionsvorsitzenden unisono.2
Frau Prof. Dr. Sacksofsky begründe in ihrem Gutachten auch umfassend, warum der Landtagswahltermin nicht in zu großem Abstand vor dem Ende der Legislaturperiode liegen solle. Unbedenklich sei ein Wahltermin, der bis zu zweieinhalb Monate vor dem Ende der Legislaturperiode liege.
Schäfer-Gümbel und Al-Wazir appellierten an die Landesregierung neben der Beachtung der rechtlichen Kriterien auch auf religiöse Fragen sowie ganz praktische Überlegungen Rücksicht zu nehmen. So sollte die Landtagswahl nicht auf einen Adventssonntag, nicht auf den Volkstrauertag oder den Totensonntag gelegt werden. "Das ist kein rechtliches Argument, aber eine Frage des Respekts gegenüber der besonderen Bedeutung dieser Sonntage." Gegen einen Wahltermin im Januar spreche neben allen juristischen Argumenten auch die hessische Staatspraxis, die Ferientermine immer berücksichtigt habe.

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