06.11.2012 15:40 Uhr in Hobby & Unterhaltung von Faktor 3 AG

Neuregelungen in der Kfz-Versicherung: Jetzt noch wechseln und sparen

Kurzfassung: (ddp direct) München, 6. November Im kommenden Jahr werden viele Kfz-Policen teurer. Der Grund: Rund 30 Prozent aller Fahrzeuge werden neuen Regionalklassen zugeordnet, mehr als die Hälfte aller Fahrzeugmodelle rutschen in andere Typklassen. Außerdem gelten für alle Vertragsabschlüsse ab dem 21.12.2012 die neuen Unisex-Tarife. Um nicht in eine Kostenfalle zu tappen, sollten die Autobesitzer jetzt die Zeit nutzen, um ihre Verträge zu prüfen und Tarife zu vergleichen. Der Wechsel lohnt ...
[Faktor 3 AG - 06.11.2012] (ddp direct) München, 6. November Im kommenden Jahr werden viele Kfz-Policen teurer. Der Grund: Rund 30 Prozent aller Fahrzeuge werden neuen Regionalklassen zugeordnet, mehr als die Hälfte aller Fahrzeugmodelle rutschen in andere Typklassen. Außerdem gelten für alle Vertragsabschlüsse ab dem 21.12.2012 die neuen Unisex-Tarife. Um nicht in eine Kostenfalle zu tappen, sollten die Autobesitzer jetzt die Zeit nutzen, um ihre Verträge zu prüfen und Tarife zu vergleichen. Der Wechsel lohnt sich häufig, denn bei einem günstigeren Kfz-Versicherer spart man oft mehrere hundert Euro im Jahr. Wo es preiswertere Angebote gibt, lässt sich recht einfach über Vergleichsportale wie FinanceScout24 herausfinden.

Bis zum 30. November kündigen

Im Normalfall muss die laufende Kfz-Versicherung mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 gekündigt werden, wenn man sein Auto mit Vertragsbeginn 1. Januar 2013 bei einem neuen, günstigeren Anbieter versichern will. Bei der Kündigung ist eine Frist von einem Monat einzuhalten, das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eintreffen. Kündigt man zu spät, verlängert sich der alte Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben schon einige Tage vor dem 30. November versenden, damit es in jedem Fall rechzeitig zugeht und man bei Unstimmigkeiten einen Nachweis in der Hand hat.

Einmonatige Kündigungsfrist beachten

Bei neueren Versicherungsverträgen stimmt die Laufzeit nicht mehr grundsätzlich mit dem Kalenderjahr überein, die Policen enden oft während des laufenden Jahres. Auch solche unterjährigen Kfz-Versicherungen können problemlos mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Endet die Laufzeit beispielsweise am 15. Februar 2013, muss das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 15. Januar beim Versicherer eintreffen. Mit Versicherungsbeginn 16. Februar kann man dann zum neuen, günstigeren Anbieter wechseln.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Verpasst man die Kündigungsfrist, muss man nicht unbedingt bis zum nächsten Jahr warten, um den Altvertrag zu beenden und sich bei einem anderen Anbieter günstiger zu versichern. Hebt der bisherige Kfz-Versicherer den Beitrag an, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Nach Zugang der höheren Beitragsrechnung bleibt dann ein Monat Zeit, um die Police zu kündigen. Auch wenn die Beitragsrechnung erst im Januar im Briefkasten ist, kann der alte Vertrag noch rückwirkend zum 31.Dezember des Vorjahres gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch bei Wechsel des Fahrzeugs und nach Schadensfällen.

Unisex-Effekte prüfen

Für Versicherungspolicen, die nach dem 21. Dezember 2012 neu abgeschlossen werden, gelten nach EU-Recht nur noch Unisex-Tarife, das heißt Frauen und Männer zahlen gleich hohe Beiträge. In der Kfz-Versicherung tragen Frauen künftig das höhere Schadenrisiko der Männer mit, deshalb müssen sie mit Prämiensteigerungen rechnen. Bestehende Policen bleiben allerdings unangetastet, hier gelten auch weiter die Prämienrabatte für Fahrerinnen. Der Neuabschluss einer Autoversicherung vor dem Stichtag 21. Dezember 2012 kann sich für Frauen also lohnen, um sich die bisherigen Beitragsvorteile dauerhaft zu sichern.

Auf erstklassige Leistung achten

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung sollte man nicht ausschließlich die Kosten im Blick haben auch erstklassige Vertragsleistungen sind im Ernstfall wichtig. Der Versicherer sollte auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen, sonst erstattet er Kaskoschäden am Fahrzeug des Kunden nur anteilig: Wenn dieser beispielsweise wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Straße abkommt und einen Blechschaden hat. Neuwagenkäufer sollten darauf achten, dass der Kfz-Versicherer bei einem Totalschaden mindestens während des ersten Versicherungsjahres ohne wenn und aber den Neuwert erstattet und keinen Gebrauchtabzug vornimmt.


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