Ex-Präsident der EBS: Beratung von Metz führt zur erweiterten Klage gegen das Land - GRÜNE: Wie lange lässt sich Landesregierung noch auf der Nase her

Kurzfassung: Ex-Präsident der EBS: Beratung von Metz führt zur erweiterten Klage gegen das Land - GRÜNE: Wie lange lässt sich Landesregierung noch auf der Nase herumtanzen? Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90 ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 05.11.2012] Ex-Präsident der EBS: Beratung von Metz führt zur erweiterten Klage gegen das Land - GRÜNE: Wie lange lässt sich Landesregierung noch auf der Nase herumtanzen?

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht ihre Einschätzung, dass die Beratung des ehemaligen Präsidenten der European Business School (EBS) durch den früheren Regierungssprecher Dirk Metz (CDU) nicht mit dem hessischen Beamtengesetz vereinbar ist, durch die jüngsten Entwicklungen bestätigt. Nach Informationen des Hessischen Rundfunks hat der Ex-Präsident der EBS seine Klage gegen das Land erweitert. Er wirft der Wiesbadener Staatsanwaltschaft vor, er habe keine "Fairness erfahren". Metz selbst hatte der Staatsanwaltschaft in der vergangenen Wochen Befangenheit vorgeworfen.
"Die Beratung von Herrn Metz führt offenbar dazu, dass die Klage gegen das Land Hessen jetzt noch erweitert wird. Die schwarz-gelbe Landesregierung muss uns erklären, wie lange sie diesem Treiben noch zusehen will. Dirk Metz ist Beamter im Ruhestand und kassiert als ehemaliger Regierungssprecher eine hohe Pension vom Land. Gleichzeitig für die Beratung, Klage gegen das Land Hessen einzureichen, auch noch Geld zu beziehen, widerspricht nach unserer Auffassung eindeutig Paragraph 83 des Hessischen Beamtengesetzes. Wir wollen wissen, wie lange sich die Staatskanzlei als frühere Arbeitgeber noch auf der Nase herumtanzen lassen will. Auch fragen wir uns, wie lange Justizminister Hahn in dieser Art und Weise mit der Staatsanwaltschaft umgehen lässt. Nur weil Dirk Metz ein schwarzer Spezi ist, dürfen für ihn nicht andere Regeln gelten als für andere Beamte", sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN, Mathias Wagner.
"Wir sehen dienstliche Interessen eindeutig beeinträchtigt. In diesem Fall ist vom Gesetz die Untersagung der Tätigkeit vorgesehen. Die Landesregierung muss Metz endlich zur Ordnung rufen und ihm diese Beratung gegen die Interessen des Landes untersagen", fordert Mathias Wagner.
Zu den Tätigkeiten des Herrn Metz haben DIE GRÜNEN bereits eine Kleine Anfrage [1] gestellt (Drs.: 18/6286), die bisher noch nicht beantwortet wurde.

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