02.10.2012 10:07 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Neue KV GmbH

Europäische private Krankenversicherungen weisen den Weg aus der Beitragsschuldenfalle

Kurzfassung: Europäische private Krankenversicherungen weisen den Weg aus der BeitragsschuldenfalleEchte Alternative für deutsche Versicherungsnehmer - Neue KV GmbH informiert unter www.neuekv.de über Vorteile ...
[Neue KV GmbH - 02.10.2012] Europäische private Krankenversicherungen weisen den Weg aus der Beitragsschuldenfalle

Echte Alternative für deutsche Versicherungsnehmer - Neue KV GmbH informiert unter www.neuekv.de über Vorteile und Chancen
Schäftlarn b. München - 'Bringt die EU mir einen persönlichen Vorteil?' Fernab von den Stammtischen finden sich befriedigende, positive Antworten auf diese Frage. Eine davon gibt die in Schäftlarn bei München ansässige Neue KV GmbH auf ihrem Fachgebiet, der privaten Krankenversicherung (PKV). Sie lautet: Europäische Private Krankenvollversicherung.
Mit der Absicht, einen flächendeckenden Krankenversicherungsschutz herzustellen, hatte der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2009 die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt. Laut Statistischem Bundesamt war die Zahl nicht krankenversicherter Personen in Deutschland daraufhin zwischen 2007 und Ende 2011 von 196.000 auf 137.000 Personen um etwa 30 Prozent zurückgegangen. Doch die Versicherungspflicht hat auch ihre Schattenseite: die Beitragsschulden. Zumal die Handhaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der PKV zur Trennung von säumigen Beitragszahlern durch die allgemeine Versicherungspflicht hinfällig geworden sind - mit gravierenden Folgen.
Folgen für Unternehmen und Versicherte
Allein im letzten Jahr waren die Beitragsschulden innerhalb der GKV um 55 Prozent gestiegen, so dass sich die Außenstände im Juni 2012 bereits auf 1,67 Milliarden Euro summierten. Gemessen an ihrer Versichertenzahl schlagen die ausstehenden Beitragszahlungen in Höhe von 550 Millionen Euro bei der PKV sogar noch schwerer zu Buche. Doch der Beitragsschuldner selbst ist ebenfalls betroffen: Zum einen sinkt seine medizinische Versorgung auf ein Minimum an Leistungen bei Notfällen, Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt. Zum anderen verschärft sich seine wirtschaftliche Situation, denn seine Beitragsschuld wird gewissermaßen verzinst: Ab dem zweiten rückständigen Monatsbeitrag erheben die Kassen qua gesetzlicher Verpflichtung einen Säumniszuschlag von fünf Prozent.
Die Anlässe sind so vielgestaltig wie die Lebenswege: Bei dem einen Versicherungsnehmer hat sich das Geschäftsmodell als anfällig erwiesen, bei dem anderen offenbarte ein ehedem günstig erscheinender Versicherungstarif seine Tücken - von persönlichen Tragödien ganz abgesehen. Nach Abhilfen wird durchaus gesucht: Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn etwa fordert, in der GKV den Mindestbeitrag für Selbständige mit geringem Einkommen abzusenken. 'Aber bei allen Qualitäten des deutschen Krankenversicherungssystems - einen Ausweg aus dieser Malaise bietet nur ein grundlegender Wandel der Strukturen', erklärt Patrick Oliver Ott, Unternehmenssprecher der Neue KV GmbH (www.neuekv.de).
Nicht Nothelfer, sondern zugelassene Partner
In der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verfügen Krankenversicherer ebenso wie in Deutschland über wirtschaftliche Standfestigkeit und langjährige Expertise. Da sie jedoch von anderen versicherungsmathematischen Modellen ausgehen, liegen die von den so genannten EWR-Dienstleistern erhobenen Versicherungsbeiträge zum Teil signifikant günstiger als bei den deutschen Anbietern. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den angebotenen Leistungen. Dabei haben sich auch die Versicherungsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum den deutschen Kontrollmechanismen zu unterwerfen.
So bestätigte jüngst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf eine Anfrage aus dem bayerischen Landtag, dass 'für die Sparte Krankenversicherung zugelassene Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft' ihre Leistungen grundsätzlich auch in Deutschland anbieten dürfen. Sofern diese Leistungen den in 193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geforderten Umfang erfüllen, können somit ausländische ebenso wie deutsche Versicherungsnehmer der in Deutschland wirksamen Versicherungspflicht durch den Abschluss einer Krankenversicherung mit einem 'EWR-Dienstleister' gerecht werden. 'Und, wichtig für all diejenigen, die immer noch ganz ohne Versicherung sind: Die europäischen Krankenversicherungen fordern keine rückwirkenden Strafbeiträge, was den Wiedereintritt in eine Krankenversicherung sehr erleichtert', verweist Patrick Oliver Ott auf einen der Vorteile, die die Europäische Private Krankenvollversicherung bietet.
Breites Spektrum von Nutznießern
Er erwartet, dass sich die Zahl der Wettbewerber auf dem Versicherungsmarkt erhöhen wird. Mittelbar könnten sogar die deutschen Versicherer und ihre Kunden durch ein gebremstes Anwachsen des Beitragsschuldenberges und den Konsequenzen für die Tarifgestaltung entlastet werden. 'Nutznießer werden jedoch die Versicherten sein, die durch die Europäische Private Krankenvollversicherung einen Versicherungsschutz zu ihrem Einkommen entsprechenden bezahlbaren Beiträgen erhalten. Diese dienen der Existenzsicherung und eröffnen womöglich noch weitere Chancen, zum Beispiel bei der Altersvorsorge', zeigt der Unternehmenssprecher der Neue KV GmbH ganz konkret auf, welchen persönlichen Vorteil die EU jedem Einzelnen bietet.
Weitere Informationen unter www.neuekv.de

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