05.10.2012 07:00 Uhr in Medien & Presse und in Gesundheit & Wellness von Ciper & Coll.

Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) weiter heftig in der Kritik

Die RS-Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) stößt wegen ihrer Regulierungspraxis bei ihren Versicherungsnehmern zunehmend auf Kritik
Kurzfassung: Wenn es ums Regulieren geht, nimmt es eine der deutschen Rechtsschutzversicherungen, die RS-Union mit Sitz in München (Alte Leipziger) ganz offensichtlich nicht ganz so genau. Zahlreiche Versicherungsnehmer sind zunehmend verärgert über den Rechtsschutzversicherer
[Ciper & Coll. - 05.10.2012] Das Landgericht München sieht sich in jüngerer Vergangenheit immer mehr Klagen von verärgerten Kunden der RS-Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) mit Sitz in München konfrontiert. Zahlreiche Versicherungsnehmer machen ihrem Ärger Luft, nachdem Regulierungen nicht mehr, bzw. mit Verzögerungstaktiken, die das Attribut der Unseriösität verdienen, versucht werden. Vor allem auf dem Rechtsgebiet des Arzthaftungsrechtes, bei dem es um oftmals schwere Gesundheitsschäden betroffener Versicherungsnehmer geht, macht sich der Versicherer mit einer Regulierungspraxis einen Namen, der zwangsläufig einen ganz erheblichen Imageschaden nach sich ziehen muß. Die Anwaltschaft bemängelt diese Geschäftspraktiken: So will der Versicherer vor einer vom VN erbetenen Deckungszusage für ein Vorgehen gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus zunächst einmal die komplette Behandlungsdokumentation, auch der Vor- und Nachbehandler, einsehen, um dann zu prüfen, ob tatsächlich Erfolgsaussichten gegeben seien. Stellt sich sodann die Frage, ob ein Sachbearbeiter einer deutschen Rechtsschutzversicherung tatsächlich dazu in der Lage ist, eine derartige Konstatierung vorzunehmen. Oder sollte er nicht lieber einen qualifizierten habilitierten Fachgutachter, der sich über Jahrzehnte in seinem Fachgebiet kundig gemacht hat und in einem Arzthaftungsprozess vom streitentscheidenden Gericht zur Begutachtung herangezogen wird, diese Bewertungen überlassen.

Den Vorstand des Unternehmens, der zur Gruppe der "Alten Leipziger" gehört, scheint die Kritik nicht zu tangieren. Auch Eingaben an die Aufsichtsbehörde, die Bafin, verklingen unverhallt. Bleibt dem ohnehin stark gebeutelten medizingeschädigten Versicherungsnehmer nur, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Prozesskosten gehen dann zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft. Aber auch das ist den Entscheidungsträgern der Firma offensichtlich völlig egal.
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