Kurzkennzeichen oder Überführungskennzeichen

Kurzkennzeichen oder Überführungskennzeichen
Kurzfassung: Kurzkennzeichen, oder auch Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen genannt, benötigt jeder, der ein im Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Europas überführen möchte.
[news.kfzversicherungsvergleich.net - 30.09.2012] Kurzkennzeichen, oder auch Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen genannt, benötigt jeder, der ein im Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Europas überführen möchte. Autohändler oder Werkstätten nutzen es auch für Probefahrten oder Fahrten zum TÜF und ähnliches. Für Privatpersonen ist dieses Kennzeichen unter anderem auch interessant, wenn ein Fahrzeug gekauft wurde und dieses zum Wohnort überführt werden soll.

Kurzzeitkennzeichen werden unabhängig vom Wohnort von jeder Zulassungsstelle für 5 Tage ausgestellt. Egal, welches Kennzeichen - jedes Fahrzeug im Straßenverkehr muss versichert sein. Deswegen muss vor der Zulassung bei einer KFZ Versicherung seiner Wahl eine Deckungszusage in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (kurz eVB-Nummer) für das Kurzkennzeichen beantragt werden. Das kann per Anruf oder online per Internet erfolgen. Damit wird die Versicherungsdoppelkarte für die Fahrzeuganmeldung ersetzt. Mit diesem Versicherungsnachweis kann nun bei der nächstgelegenen Zulassungsstelle das Autokennzeichen beantragt und bei einer Kennzeichen-Prägestelle gedruckt werden.

Zu erkennen ist das Autokennzeichen daran, dass nur die Stadt- oder Landkreiskennung, eine 4-stellige Zahlenkombination immer mit 03 oder 04 beginnend und am rechten Rand ein gelber Balken mit dem Ablaufdatum aufgedruckt wird. Der linke blaue Balken (Eurozeichen) fehlt beim Kurzzeitkennzeichen. Mit Ablaufdatum ist das Enddatum und die Uhrzeit (23:59 Uhr) gemeint. Danach darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Nach Ablauf der Gültigkeit muss das Kennzeichen nicht wie ein übliches zurückgegeben, sondern kann einfach entsorgt werden.

Je nach Zulassungsstelle belaufen sich die Kosten für dieses Autokennzeichen zwischen 30 und 70 Euro. Der Preis für die KFZ Versicherung ist je nach Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich. Keine Gebühren werden von der Versicherung verlangt, wenn das Fahrzeug nach der Überführung oder dem Kauf bei ihr rechtmäßig haftpflichtversichert wird. Aufgrund der recht unterschiedlichen Kosten für die Versicherung ist vorab ein Vergleich empfehlenswert. Da die Zulassung ebenfalls nicht ortsgebunden ist, kann auch hier verglichen werden, welche Zulassungsstelle die preiswertere ist.

Am bequemsten ist es, ein Kurzkennzeichen bei einem Anbieter im Internet zu beantragen. Hier muss lediglich die eigene Adresse, die siebenstellige eVB-Nummer des Versicherungsnachweises und der erste Tag der Laufzeit bzw. des Versicherungsschutzes angegeben werden. Zum Fahrzeug selbst müssen keine Angaben gemacht werden. Bis spätestens am nächsten Tag erhält der Antragsteller das fertige Kennzeichen und die nötigen Unterlagen per Post zugestellt.
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