Konsequenter Nichtraucherschutz gefordert

Kurzfassung: Konsequenter Nichtraucherschutz gefordertÄrzte und Gesundheitsorganisationen wollen neues Gesetz in NRWDüsseldorf (jti) - Nordrhein-Westfalen ist derzeit im bundesweiten Vergleich zusammen mit Breme ...
[Deutsche Krebshilfe e. V. - 24.09.2012] Konsequenter Nichtraucherschutz gefordert

Ärzte und Gesundheitsorganisationen wollen neues Gesetz in NRW
Düsseldorf (jti) - Nordrhein-Westfalen ist derzeit im bundesweiten Vergleich zusammen mit Bremen das Schlusslicht beim Nichtraucherschutz in Deutschland. Dabei ist hinlänglich bekannt, dass Rauchen und Passivrauchen schwere chronische Krankheiten wie Krebs, Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen verursachen können. Gesundheitsverbände und Ärzte in Nordrhein-Westfalen fordern daher einen strikten Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Die Landesregierung hat im Sommer einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der nun im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Düsseldorfer Landtags beraten wird. Angesichts dieser Beratungen forderten die Deutsche Krebshilfe, die beiden nordrhein-westfälischen Ärztekammern, das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN (ABNR) und die Deutsche Herzstiftung im Rahmen einer Pressekonferenz am 24. September 2012 die Abgeordneten dazu auf, dem Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen zuzustimmen.
Das geltende Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ist unzureichend und lässt bundesweit die meisten Ausnahmen zu. In diesem Bundesland gibt es auch die meisten Raucherkneipen. Dies steht im eklatanten Gegensatz zu den bekannten Gesundheitsgefahren des Rauchens und des Passivrauchens.
"Die Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist zwingend notwendig", forderte daher Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. In Nordrhein-Westfalen wird heute noch in über 80 Prozent der Kneipen und Bars geraucht. Auch bei Brauchtums- und Festveranstaltungen wie dem Kölner Karneval oder bei Schützenfesten wird in den Veranstaltungshallen geraucht - selbst in Anwesenheit von Kindern. "Ermöglicht wird das durch die vielen Ausnahmen und Schlupflöcher, die das derzeit geltende Landesgesetz zulässt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich zu handeln", so Nettekoven weiter. Angesichts der auch in Nordrhein-Westfalen geäußerten Befürchtung, dass gesetzgeberische Maßnahmen zu einem Kneipensterben führen könnten, verwies Nettekoven auf eine aktuelle Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums: Diese ergab, dass es in Bayern nach Einführung des Rauchverbots in der Gastronomie nicht zu Umsatzeinbußen in der Gastronomie gekommen ist.
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, wies auf die gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens hin: "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Raucherkneipen müssen ihre tägliche Arbeit in einer giftigen Atmosphäre verrichten, wie sie an keinem anderen Arbeitsplatz toleriert würde. Passivrauchen kann zu chronischen, schweren Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislaufsystems sowie zu Krebserkrankungen mit Todesfolge beitragen."
"Wir konnten kürzlich in einer Studie zeigen, dass Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie zum Rückgang von Herzinfarkten und ihren Vorstufen führen", sagte Professor Dr. Helmut Gohlke, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Mitglied des AKTIONSBÜNDNISSES NICHTRAUCHEN (ABNR). Auch weltweite Studien belegen diesen Trend. "Wir appellieren daher an die Verantwortlichen in NRW, ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz wie in Bayern einzuführen. Denn nur so kann die Gesundheit der Bevölkerung effektiv geschützt werden", so Gohlke weiter.
Ein Drittel aller Krebserkrankungen ist allein auf den Tabakkonsum zurückzuführen. 110.000 Menschen sterben jährlich hierzulande an den Folgen des Rauchens. Hinzu kommen 3.300 Nichtraucher, die dem Passivrauchen ausgesetzt waren. Ärzte und Gesundheitsorganisationen appellieren an die Abgeordneten von Nordrhein-Westfalen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen zuzustimmen und so das bevölkerungsreichste Bundesland vom Schlusslicht zum Vorreiter bei der Prävention des Passivrauchens in der Gastronomie zu machen. "Ein ‚Gesundheitsland NRW gibt es nur mit einem konsequenten Nichtraucherschutz", so Rudolf Henke.

Hintergrund-Information: AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN
Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN (ABNR) ist ein Zusammenschluss namhafter nichtstaatlicher Organisationen des Gesundheitswesens in Deutschland. Es wurde mit dem Ziel gegründet, Maßnahmen zur Tabakkontrolle auf politischer Ebene anzuregen, zu fördern und zu begleiten. Folgende Organisationen bilden das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN: Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, Bundesärztekammer, Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, Deutsche Lungenstiftung und Deutsche Herzstiftung.

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Deutsche Krebshilfe e. V. Die Deutsche Krebshilfe wurde am 25. September 1974 gegründet. Ziel des gemeinnützigen Vereins "Deutsche Krebshilfe e.V." ist es, die Krebskrankheiten in all ihren Erscheinungsformen zu bekämpfen.Nach dem Motto "Helfen. Forschen. Informieren." fördert die Deutsche Krebshilfe Projekte zur Verbesserung der Diagnose, Therapie, Nachsorge und Selbsthilfe. Sie hilft, die personelle und sachliche Ausstattung beispielsweise in Kliniken zu verbessern und Notstände in Therapie-, Forschungs- und Rehabilitationseinrichtungen zu beheben. Durch eine Krebskrankheit in Not geratene Menschen erhalten bei der Deutschen Krebshilfe Beratung, Hilfe und im begründeten Einzelfall auch finanzielle Unterstützung.
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