Sinvolle KFZ Zusatzversicherungen

Welche KFZ Zusatzversicherung ist sinvoll?
Kurzfassung: Eine sinnvolle KFZ Zusatzversicherung ist in erster Linie abhängig von der eigenen Fahrtleistung und dem zu versichernden Fahrzeug. Neben bekannten Versicherungsvarianten wie der Insassenunfallversicherung oder dem Auto Schutzbrief, gibt es die KFZ Zusatzversicherung für speziellere Fälle, etwa für Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind und dennoch versichert sein wollen.
[autoversicherungvergleich.net - 23.09.2012] Spezielle Schutzleistungen für Vielfahrer

Speziell Vielfahrer profitieren von einem Schutzbrief. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls sorgt der Schutzbrief für schnelle Hilfe. Schäden am eigenen Kfz, die vor Ort behoben werden können, werden repariert. Anderenfalls erhalten Versicherungsnehmer einen kostenfreien Leihwagen oder eventuell die Übernahme der Unterbringungs- und Verpflegungskosten am Unfallort. Dieser Schutzbrief als KFZ Zusatzversicherung beinhaltet auch einen Nachhausetransport vom Unfallort, falls das aus Krankheitsgründen erforderlich ist. Für Fahrer, die häufig Passagiere, wie etwa Kollegen auf Dienstreisen oder Kinder auf dem Weg zur Schule, transportieren, ist es sinnvoll über eine Insassenunfallversicherung als KFZ Zusatzversicherung nachzudenken. Die Insassenunfallversicherung schützt bei einem Unfall Insassen mit einer hohen Deckungssume ab. Mit den Leistungen der Insassenunfallversicherung können dann beispielsweise Pflegekosten für geschädite Insassen finanziert werden.

Sonderfall: Nicht zugelassene KFZ versichern

Fahrzeuge die stillgelegt werden sind für maximal 18 Monate nach ihrer Stillegung weiterhin versichert. Die so genannte Ruheversicherung sichert ab, dass stillgelegte Fahrzeuge gegen unbefugte Benutzung und daraus entstandene Haftpflichtschäden abgesichert sind. Wird ein stillgelegtes Fahrzeug entwendet und entsteht daraus ein Haftpflichtschaden dann leistet die Versicherung im Rahmen der Ruheversicherung Schadenersatz, die als Letzte vor der Stillegung eine Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle (frühere Doppelkarte) ausgestellt hat. Die Ruheversicherung umfasst dann einen Kaskoschutz, wenn dieser zum Zeitpunkt der Stillegung des KFZs bestanden hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wohnwagenanhänger. Die Versicherung ist beitragsfrei. Trotz dieser Regelung sind nicht alle stillgelegten KFZ automatisch über diese Versicherung geschützt. Liegen zwischen der Ab- und Neuanmeldung beispielsweise weniger als 14 Tage, greift diese Versicherung nicht.
Auch bei Fahrzeugen, die auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abgestellt werden, ist diese Versicheurng nicht gültig. Zusätzlich sind keine KFZ versichert, die bereits länger als 18 Monate stillgelegt sind. Speziell für diese Ausnahmen kann eine Garagenversicherung notwendig werden, die ebenfalls stillgelegte oder nicht zugelassene Fahrzeuge absichert. Sie greift überwiegend dann, wenn die beitragsfreie Ruheversicherung nicht gilt. Eine Garagenversicherung für KFZ Halter dann sinnvoll, wenn ein Fahrzeug nicht angemeldet wird. Einer der häufigsten Fälle für das Bedürfnis einer Garagenversicherung ist der Besitz eines Oldtimers. Als Faustregel lässt sich formulieren, dass eine Garagenversicherung dann in Frage kommt, wenn das zu versichernde Fahrzeug eine Geldanlage ist.
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