19.09.2012 09:47 Uhr in Medien & Presse und in Gesundheit & Wellness von Ciper & Coll.

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Knieinfektion nach Einsatz Kreuzbandplastik, LG Stendal, Az. 21 O 216/10
Kurzfassung: Landgericht Stendal - Knieinfektion nach Einsatz Kreuzbandplastik, LG Stendal, Az. 21 O 216/10

Der Kläger befand sich Mitte 2007 in stationärer Behandlung bei der Beklagten. Hier wurde eine Kreuzbandplastik eingesetzt. In der Folge trat eine Knieentzündung ein. Seither ist der Kläger erheblich in seiner Beweglichkeit eingeschränkt. Die MdE beträg 40 %, die Funktionsbeeinträchtigung 80 Grad.
[Ciper & Coll. - 19.09.2012] Landgericht Stendal - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Knieinfektion nach Einsatz Kreuzbandplastik, LG Stendal, Az. 21 O 216/10

Der Kläger befand sich Mitte 2007 in stationärer Behandlung bei der Beklagten. Hier wurde eine Kreuzbandplastik eingesetzt. In der Folge trat eine Knieentzündung ein. Seither ist der Kläger erheblich in seiner Beweglichkeit eingeschränkt. Die MdE beträg 40 %, die Funktionsbeeinträchtigung 80 Grad.

Verfahren:
Das Landgericht Stendal hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter fest, daß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstossen wurde und somit Behandlungsfehler begangen wurden. Das Landgericht Schlug den Parteien sodann einen Vergleich vor, wonach der Kläger mit einer Pauschalsumme von rund 50.000,- Euro zu entschädigen sei. Hierauf liessen sich die Parteien ein.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Wenn Haftpflichtversicherungen von Medizinern in Arzthaftungsangelegenheiten nicht bereit sind, außergerichtlich zu regulieren, muß der Patient gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so auch hier. Bestätigt sich sodann der Behandlungsfehlervorwurf, schlagen Gerichte gerne einen Vergleich zur Gesamtabgeltung vor. Die Summe in der vorliegenden Sache trägt den erlittenen Schäden des Klägers hinreichend Rechnung, so Rechtsanwalt Dr Dirk C. Ciper LLM und Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM. Kniegelenks- und Hüftgelenksoperationen haben im Verhältnis zu sonstigen Operationen eine höhere Komplikationsrate. Im Zweifel ist mittels fachmediziner Hilfe zu eruieren, ob Behandlungsfehler zu den Schädigungen geführt haben.
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