Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof: Prof. Dr. Wolfgang Krüger im Ruhestand

Kurzfassung: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof:Prof. Dr. Wolfgang Krüger im Ruhestand Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof Dr. Krüger wird mit Ablauf des 31. August 2012 nach Erreichen der Alte ...
[Pressestelle des Bundesgerichtshofs - 31.08.2012] Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof:Prof. Dr. Wolfgang Krüger im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof Dr. Krüger wird mit Ablauf des
31. August 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr. Krüger wurde am 4. Juli 1947 in Dortmund geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Münster trat er 1978 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Bereits 1979 wurde er zum Richter am Landgericht Dortmund ernannt. Im Jahre 1986 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm. Von 1991 bis Mitte 1994 war er an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet und leitete dort das Personalreferat.
Im Jahr 1994 wurde Herr Prof. Dr. Krüger zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem V. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Grundstücks- und Nachbarrecht zuständig ist. Seit 1999 gehörte er zugleich dem Senat für Landwirtschaftssachen an. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof im Juli 2005 übernahm er in beiden Senaten den Vorsitz. Während seiner langjährigen Zugehörigkeit hat Herr Prof. Dr. Krüger die Rechtsprechung in den diesen Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsmaterien ganz maßgeblich mitgeprägt.
Von 1998 bis 2005 leitete er außerdem die Pressestelle des Bundesgerichtshofs.
Neben seiner Senats- und Pressesprechertätigkeit ist Herr Prof. Dr. Krüger durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen, u.a. als Mitverfasser eines Standardwerks zum Grundstückskauf, hervorgetreten. Zudem war Herr Prof. Dr. Krüger viele Jahre lang Vorsitzender der Juristischen Studiengesellschaft; seit einigen Jahren ist er deren Ehrenvorsitzender.
Karlsruhe, den 31. August 2012

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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