30.08.2012 08:03 Uhr in Medien & Presse und in Gesundheit & Wellness von Ciper & Coll.

Ciper & Coll. erzielt wieder einen Prozesserfolg! Erb'sche Lähmung bei unterlassener Aufklärung über mögliche Sectio

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Kurzfassung: Das geschädigte Kind kam im November 2006 zur Welt. Dabei entwickelte es infolge einer Schulterdystokie eine sogenannte Erb'sche Lähmung. Über das Risiko und die Möglichkeit einer Schnittentbindung ist die Mutter des Kindes nicht hinreichend aufgeklärt worden.
[Ciper & Coll. - 30.08.2012] Ciper & Coll. erzielt wieder einen Prozesserfolg - Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Erb'sche Lähmung bei unterlassener Aufklärung über mögliche Sectio, OLG Frankfurt/M. Az. 8 U 221/11

Chronologie:
Das geschädigte Kind kam im November 2006 zur Welt. Dabei entwickelte es infolge einer Schulterdystokie eine sogenannte Erb'sche Lähmung. Über das Risiko und die Möglichkeit einer Schnittentbindung ist die Mutter des Kindes nicht hinreichend aufgeklärt worden.

Verfahren:
Das Oberlandesgericht F'furt/M. hat die Angelegenheit mittels eines Fachmediziners würdigen lassen und sodann den Parteien angeraten, sich auf einen Vergleich zu einigen, worauf sich diese einliessen. Die pauschale Entschädigungssumme beträgt 50.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In denjenigen Fällen, in denen geschädigte Patienten erstinstanzlich nicht zu einem Erfolg kommen, bietet sich die Einlegung einer Berufung in der Regel schon deshalb an, weil ein Berufungsgericht zu ganz anderen Wertungen kommen kann, als das Untergericht. Es kann die Angelegenheit nochmals fachmedizinisch würdigen lassen, ob mit dem bereits befassten Gutachter, oder einem weiteren, neuen Gutachter sei dahingestellt, und sodann zu einer konträren Entscheidung kommen, so wie hier. Voraussetzung für die Vornahme des Berufungsverfahrens ist naturgemäß die qualifizierte anwaltliche Vertretung des Geschädigten. Nur dadurch ist die Erfolgsmöglichkeit in der Berufungsinstanz gewährleistet, hebt RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht hervor.
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Ciper & Coll. Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt
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